SPD Chef Gabriel fordert Marshallplan für griechische Inseln


Die FAZ hält ihm vor, daß er nicht die einfachsten Regeln der Prozentrechnung beherrscht. FAZ: SPD Boss kann nicht rechnen! Möglicherweise funktioniert sein Marshallplan mit dem großen Rechenfehler ja für eine kleine griechische Insel, aber das SPD regierte Land NRW ist da schon ein schwergewichtigeres Problem! Was ist mit Essen, Dortmund, Duisburg, Oberhausen ……? Alles griechische Kandidaten am Bettelstab? Athen ist dagegen ein Klacks oder? Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielten die Empfängerländer Hilfe in Höhe von 2,1 Prozent ihres Bruttoinlandsprodukts. Lieber Gabriel, ein Marshallplan mit 2,1 Prozent rettet Essen auch nicht mehr, da mußt Du schon wesentlich mehr drauflegen, damit Dein Parteifreund und Oberbürgermeister von Essen die Zinsen für die Schulden der Stadt abstottern kann. Ein Wachstumprogramm ist da noch nicht drin. Wir fragen uns aber, wie kann der Bürger in NRW, angesichts dieser Misere, noch die Parteien wählen, die dafür verantwortlich sind?Erschrecken Sie nicht, wenn Sie sich diesen Film anschauen! Versenkt, verbaut, vergraben!

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4 responses to this post.

  1. Posted by Jeremias on 6. März 2013 at 15:30

    Deshalb war das Dreiklassenwahlrecht im Wilhelminischen Reich gerechter. Wählen durfte nur, wer Steuern bezahlte. Und die Höhe der Steuern war in drei Klassen eingeteilt.
    Gefehlt hat nur die Förderung der nichtsteuerzahlenden Klassen, damit sie letztendlich auch Steuern bezahlen konnte.
    Das Wilhelminische Reich war damals die Supermacht. Warum die dann beim 1. Weltkrieg mitmachte ist mir unerklärlich. Die hätten nur zuschauen müssen, wie die anderen sich gegenseitig die Köpfe einschlagen und dann erschöpft sind. Und dann hat man eine Position der Stärke.
    Wer in mein Land einmarschiert, hat eine moralisch geschwächte Position und kann damit besiegt und dann bestraft werden.

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    • Posted by Suum Cuique on 7. März 2013 at 8:27

      „Deshalb war das Dreiklassenwahlrecht im Wilhelminischen Reich gerechter. Wählen durfte nur, wer Steuern bezahlte. Und die Höhe der Steuern war in drei Klassen eingeteilt.
      Gefehlt hat nur die Förderung der nichtsteuerzahlenden Klassen, damit sie letztendlich auch Steuern bezahlen konnte.“

      – Mit Verlaub, das ist nicht ganz richtig. Im Deutschen Reich herrschte das allgemeine, gleiche Wahlrecht. Ein „Dreiklassenwahlrecht“ gab es dagegen in Preußen und einigen anderen norddeutschen Bundesstaaten.
      Das „Dreiklassenwahlrecht“ war nach dem zeitgenössischen englischem Vorbild geschaffen worden, ihm gegenüber jedoch schon weiterentwickelt. In England beschränkte sich das Wahlrecht nur auf männliche Einzelpersonen mit hohem Einkommen bzw. auf Haushaltsvorstände. Das preußische „Dreiklassenwahlrecht“ war demgegenüber ebenfalls wie das Reichswahlrecht allgemein.
      Wie in Europa damals überwiegend üblich, galt das Wahlrecht nicht für Frauen. (In der Schweiz sogar bis Anfang der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts.)
      Korrekterweise muß man vom preußischen „Dreiklassenwahlrecht“ auch von einem „Wahlrecht in drei Abteilungen“ sprechen. Die Steuerabteilungen definierten sich über die Höhe der zu leistenden Einkommensteuer. Allerdings waren nur die wenigsten Preußen einkommensteuerpflichtig – und eine Steuer auf Arbeitslohn gab es im Kaiserreich nicht. Steuern auf Arbeit galten im Kaiserreich als unmoralisch und wurden demgemäß erst mit der Republik eingeführt.
      Wikipedia erläutert das etwas komplizierte „Dreiklassenwahlrecht sehr anschaulich:

      Ab 1891/93 waren in Preußen „Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer keine Staatssteuern mehr, sondern kommunale Steuern. An die Stelle der Klassensteuer und der klassifizierten Einkommensteuer trat eine progressive Einkommensteuer, zusätzlich wurde eine Ergänzungssteuer (Vermögenssteuer) als direkte Staatssteuer eingeführt. Durch die progressiv gestalteten Einkommensteuersätze und die Ergänzungssteuer wurden wohlhabende Bürger stärker belastet, was sich ohne Änderung so ausgewirkt hätte, dass die Zahl der Wähler in der 1. und 2. Abteilung deutlich geschrumpft wäre. Um dies zu verhindern, wurde künftig bei jedem Wähler, der keine Einkommensteuer zahlte, hierfür ein fiktiver Betrag von drei Mark angesetzt. Wähler, für die fiktiv drei Mark Einkommensteuer angesetzt wurden, wählten jedoch immer in der 3. Abteilung. Auch direkte kommunale Steuern wurden künftig bei der Abteilungsbildung berücksichtigt neben den direkten Staatssteuern (Einkommensteuer, Ergänzungssteuer, Gewerbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen). Dort wo keine kommunalen Steuern erhoben wurden, wurden die Steuern, die nach bisherigem Recht fällig gewesen wären, weiter als fiktiver Betrag in Ansatz gebracht. Dies war de facto eine Schutzklausel für Gutsherren in gemeindefreien Gutsbezirken. Hier gab es keine kommunalen Steuern, weil der Gutsherr sie an sich selbst bezahlt hätte. Gutsbesitzer bezahlten bis dahin zwar viel Grundsteuer, oft aber nicht viel Steuern auf Einkommen. Ohne die Anrechnung fiktiver kommunaler Steuern hätten einige in die 2. Abteilung abrutschen können. Anderswo in Preußen vom Wahlberechtigten entrichtete direkte kommunale Steuern konnten auf seinen Antrag bei der Abteilungsbildung berücksichtigt werden.
      […]
      Der Anteil der Abteilungen an den Wahlberechtigten (Urwählern) schwankte im Laufe der Zeit und auch regional. Auf ganz Preußen bezogen entfielen auf die 3. Abteilung etwa 80–85 % der Wahlberechtigten, auf die 1. Abteilung ca. 4 %. 1913 waren in der 3. Abteilung 79,8 % der Wahlberechtigten (1898: 85,3 %), in der 2. Abteilung 15,8 % (1898: 11,4 %) und in der 1. Abteilung 4,4 % (1898: 3,3 %).“

      Dieses Wahlrecht war übrigens kein Indikator einer Klassengesellschaft. Auch Reichskanzler Berhard von Bülow wählte 1903 in der 3. Abteilung.

      Man erkennt allerdings anhand der Schilderung dieses nicht ganz einfachen Sachverhalts, daß das „Dreiklassenwahlrecht“ eine Übergangslösung vom agraisch strukturierten Staat hin zum Industriestaat war. Vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges war die Abschaffung des Wahlrechtes in drei Abteilungen und seine Angleichung an das Reichswahlrecht in Preußen beschlossene Sache.

      Nicht umsonst nannte man das dritte Viertel des 19. Jahrhunderts die „Gründerjahre“. In Deutschland hatte es in jenen Jahren ohne staatliche „Förderung“ ungeheuer viele Unternehmen und Karrieren gegeben. Oftmals aus kleinsten Anfängen entstanden riesige Konzerne.
      Ein Verweis auf die Karriere des Hamburger Reeders Albert Ballin mag hier als Beispiel dienen. Aus bescheidenen Verhältnissen stieg er zum Direktor der größten Reederei der Welt auf, der Hamburg-Amerika-Linie, die er zu dem gemacht hatte, was sie war.

      Der Geist einer Zeit und einer Staatsform wird eben aus weit mehr geprägt als Wahlrechtsfragen. Nichtsdestotrotz zeigt sich aber auch, daß eine formelle Gleichberechtigung aller Staatsbürger gegeben sein muß, wenn ein moderner Staat in schwierigen Zeiten überleben will. In Preußen kam diese Einsicht leider zu spät.

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  2. […] Die “Ruhrbarone” müssen sich ja eigentlich im Pott auskennen. So schreiben sie denn wohl auch richtig (wörtlich zitiert): “Solidarität hat für Sozialdemokraten traditionell einen hohen Wert. Und wer das Ruhrgebiet kennt, weiß, dass die Solidarität der Sozialdemokraten vor allem untereinander besonders stark ausgeprägt ist.” Wir ergänzen, daß die 25 000 Euro, die Steinbrück für irgendeinen Vortrag vor den Stadtwerken Bochums erhalten hat, unsere Steuern sind. Bochum ist eine Pleitestadt, vielleicht vergleichbar mit Kreta, nur mal so als Metapher. In NRW gibt es viele griechische Inseln wie Bochum. Der Vergleich mit den Genossen in Athen ist durchaus zulässig. Deshalb fordert ja auch der SPD Boss einen Marshallplan für das notleidende Ruhrgebiet! […]

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