Die Abgeordnete Reiche, eine „Volksvertreterin“ der CDU


Sie nimmt die Fragen von Bürgern zum ESM nicht ernst oder hat schlicht weg keine Ahnung. Den fragenden Bürger mit zwei nichtssagenden dummen Sätzen abzuspeisen, dokumentiert die Kompetenz dieser Bundestagsabgeordneten. Auch die hat ein vom Steuerzahler gut ausgestattetes „Beraterbüro“. Die Abgeordnete Katherina Reiche zum ESM auf abgeordnetenwatch.de!  Zur Beantwortung von Fragen zur Meinungs- und Pressefreiheit braucht sie schon mal zwei Jahre, wobei sie dabei noch ihre unglaubliche, überhebliche Arroganz heraushängen läßt. Die Abgeordnete Katherina Reiche zur Pressefreiheit auf abgeordnetenwatch.de!

5 responses to this post.

  1. Posted by Christoph Winterer on 8. Januar 2013 at 1:00

    Könnten Sie jemanden damit beauftragen, Ihre Kommasetzung und Ihre Rechtschreibung anzuschauen, bevor Sie damit online gehen? Ist schlimm so. MfG

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    • Wir sind keine Profiredaktion und Deutschlehrer, denn wir gehen anderen Berufen nach. So mancher Text wird um Mitternacht geschrieben. Es sind unterschiedliche Personen, die hier schreiben. Wir schulmeistern keinen, wer aber etwas auszusetzen hat, der soll den Fehler konkret nennen, dann wird er korrigiert. Wenn jemand uns einen eigenen Beitrag zusenden würde, wäre das natürlich noch besser. Schulmeister könnten sich nämlich ganz hervorragend an den dämlichen Sprüchen z.B. der CDU Niedersachsen abarbeiten, an der „Sale“ Verkaufstrategie oder der sprachlichen Glättung des Negerkuß.

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  2. Posted by Suum Cuique on 6. Juli 2012 at 11:59

    Madame Reiche bezieht sich u.a. auf Art. 5 GG. Hier sein Wortlaut:

    „Artikel 5
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    Ja, ja – unsere geliebte Verfassung. „Jeder hat das Recht…“ Läßt man sich aber so einen GG-Artikel mal richtig auf der Zunge zergehen, kann von staatsrechtlicher Feinkost da kaum noch die Rede sein. Oftmals furchtbarer Nebengeschmack.
    U. a. ist da herauszulesen, daß das Recht sich zu informieren seine Grenze im „Recht der persönlichen Ehre“ findet. Wenn ein Türke etwa, seine „Ehre“ durch allzuviel deutsche Neugier beschädigt sieht, bietet Art. 5 eher die Grundlage für Maulkorb und Informationsbeschränkung als für Informationsfreiheit.
    Und erst recht Art. 5 Abs. 3, da kommt die „Treue zur Verfassung“ ins Spiel. Jeder ist bei seinem Tun und Lassen als Untertan zur Treue zu diesem Staat verpflichtet, diesen Staat nennt man „Verfassung“. Klingt etwas weniger totalitär.

    Art. 5 GG besteht aus drei Absätzen. Im ersten Absatz werden Meinungs- und Informationsfreiheit „gewährleistet“ – nicht grundsätzlich garantiert – und die Absätze zwei und drei bilden dann das Kleingedruckte; durch diese kann die Meinungs- und Informationsfreiheit praktisch wieder auf Null zurückgefahren werden.

    Mit ihrer Überheblichkeit und Arroganz gegenüber dem Untertanen bewegt sich Frau Reiche (MdB) jedenfalls auf absolut sicherem Boden der Verfassung.

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  3. Posted by fepma on 6. Juli 2012 at 10:03

    Bisher war ich der Meinung, daß der Bundestag einigermassen den Durchschnitt der bevölkerung repräsentiert.
    Nach dem mehr als dummen Stellungnahmen der Frau Reiche bin ich mir da überhaupt nicht mehr sicher, zumindest was die intellektuelle Kapazität der Abgeordneten betrifft.

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