Bundestagsabgeordnete erklärt die heutige aufgeklärte Gesellschaft!


In einer aufgeklärten Gesellschaft im Jahr 2012 steht die Religionsfreiheit über unserer säkularen Gesetzgebung. So ähnlich muß man wohl die Antwort der SPD Bundestagsabgeordneten Crone auf die Frage einer Bürgerin zur Beschneidung von Kleinkindern verstehen. MdB Crone/SPD

11 responses to this post.

  1. Posted by Cees van der Duin on 10. August 2012 at 18:58

    Petition gegen Beschneidung
    20. Juli 2012

    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

    § 1631d
    Verbot der rituellen Genitalmutilation

    Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

    297. Petition gegen die Beschneidung des männlichen oder weiblichen Kindes

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  2. Posted by Bruno on 20. Juli 2012 at 15:50

    Bitte hier ist der angeforderte Link bzgl. Joschka Fischer und seine Vorstellung
    …heterogenisiert, quasi…
    „Ausdünnung des deutschen Volkes“ im letzten Absatz des Quellenverzeichnis:

    http://www.welt.de/print-welt/article423170/Risiko-Deutschland-Joschka-Fischer-in-Bedraengnis.html

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  3. Posted by Bruno on 20. Juli 2012 at 15:19

    Herr Beck, lesen Sie Ihre eigene Broschüre zum Recht der Kinder:

    Klicke, um auf uploa…nderrechte.pdf zuzugreifen

    Gestern im Bundestag sagten Sie, Beschneidung wäre keine Verstümmelung. Lesen Sie nach bei Wiktionary (http://de.wiktionary.org/wiki/verst%C3%BCmmeln):
    Verstümmeln: [1] jemandem schwere Verletzungen zufügen, die meist den Verlust von Körperteilen mit sich bringen

    Bei der Beschneidung GEHT ein Körperteil verloren, somit ist es Verstümmelung. Plus Sie haben bisher genug Links von mir auf ärztliche Bedenken gegen die Beschneidung erhalten.

    Es ist schlicht widerwärtig und abstoßend mitanzusehen, wie Sie mit aufgesetzten Scheuklappen argumentieren, um Ihren Kniefall gegenüber fundamentalistischen Apologeten zu rechtfertigen. Und Ihr gestriges Gerede davon, dass Kinderrecht “optimal verwirklicht” werden müsse, erregt bei mir nur noch Brechreiz.

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  4. Posted by Bruno on 20. Juli 2012 at 10:15

    Nichts gegen die Beschneidung!
    Nur sie verlangt das geltende Recht, daß man sie beim Kind auf alle Fälle-wirklicher und nicht nur vorgeschützter – medizinischer Notwendigkeit beschränkt und sie im Übrigen der eigenverantwortlichen Entscheidung dessen überlässt, der sie erleiden würde.
    Diese Rechtslage und die Strafbarkeit der davon nicht gedeckten Zirkumzision muß jeder Jurist erkennen, der sich ein Orteil unvoreingenommen bildet und es keinem Interesse auch keinem Streitvermeidungsinteresse, erlaubt, seine Erkenntnis zu leiten.

    Die „Sorge um den religiöse Frieden “ die Putzke seinen Meinungsgegnern entgegen hält, ist eine gute Sache.
    Aber sie darf die rationale Beurteilung der Rechtslage nicht verfälschen und nicht bewirken, daß die Verstümmelung von Kindern toleriert wird, nur weil sie religiöse Tradition ist!

    Diese Juristen im Parlament wissen um diese Beurteilung und genau deshalb wollen sie das geltende Recht verändern, eben nur aus politischen Anbiederungsgründen der eingeschlagenen Multi Kulti Bewegung und der angestrebten deutschen Volksverdünnung! (Joschka Fischer )

    Quelle: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2010_7-8_468.pdf

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    • Einige Grüne verneinen, daß das Fischer gesagt haben soll. Link als Beweis wäre sinnvoll!

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      • Posted by Bruno on 20. Juli 2012 at 12:52

        Grüne Politiker lügen ganz besonders!

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      • Wenn einzelne Personen mit bestimmten Zitaten aufgeführt werden, tatsächlich oder vermeintlichen, ist der konkrete Link anzugeben, aus dem zitiert wurde. Wenn wir selbst auf unseren Internetauftritt hinweisen, dann befindet sich immer im Text auch ein nachvollziehbarer Beweis zur Quelle.

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  5. Posted by Max on 19. Juli 2012 at 13:57

    Ich denke, 90% der Politiker kann man vergessen. Wir leben nicht mehr im Mittelalter und davor. An Kindern eine solche Körperverletzung vorzunehmen, ist nicht zu verzeihen. Wenn Beschneidung dann nur, wenn der Betroffene das selbst will. Dazu hat er aber im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zu sein. Ab dem 18.Lebensjahr hätte ich nichts einzuwenden.

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  6. Posted by Frank Kretzschmar on 19. Juli 2012 at 13:33

    From: dottorefrank@hotmail.com
    To: daniel.bahr@bundestag.de
    Subject: Gute Heimreise! Ob Sie, Herr Gesundheitsminister BAHR, sich gleich mit anschließen?
    Date: Thu, 19 Jul 2012 10:25:28 +0200

    Das Ende vom Glied

    „Das Kölner Urteil“, konnte Bundesaußenminister Guido WESTERWELLE sein politisch korrektes Gutmenschen-Wasser nicht mehr halten, „hat international Irritationen ausgelöst.“ Und, beschnippelt oder nicht, volles Rooäää: „Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.“

    Eine Steilvorlage, die sich Botschafter Andreas MICHAELIS in Israel nicht entgehen ließ. Beim Legen der Schleimspur muss er allerdings ausgerutscht und auf sein mehrfach Master-geschultes Diplomaten-Haupt gefallen sein. Mit verheerenden Folgen. In seinem Schreiben an Knesset-Präsident Rueven RIVLIN vom 9. Juli 2012 nachzulesen: „In der Bundesrepublik ist die Zirkumzision seit den sechziger Jahren gesellschaftlich und juristisch als einwilligungsfähiger ärztlicher Heileingriff akzeptiert.“ Als ob es sich bei religiösem Wahn geschuldeter Genitalverstümmelung um Therapie von Phimose, Balanitis oder Paraphimose handele. Und, so viel Ermutigung zur Rechtsbeugung, Arm in Arm mit Bundesjustizministerin Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, muss sein: „Das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung, die keine bindende Wirkung für andere Gerichte entfaltet.“

    Der Dortmunder Rabbi Avichai APEL bedarf dieser Aufmunterung nicht. Er gehört der Orthodoxen Rabbinerkonferenz an und kann sich vieles, wenn nicht alles herausnehmen: Vom Kölner Urteil völlig unberührt würden die von den Synagogen bestellten MOHEL weiter beschneiden, denn „Keiner von uns kann warten, bis Karlsruhe entschieden hat.“ Acht Tage alte Säuglinge schon. Bis zu ihrer Mündigkeit, um abzuwägen, ob sie diesen irreversiblen Eingriff wünschen. Eichel-Keratinisierung, deren Unappetitlichkeit auszubreiten sich die Feder des Autors sträubt, inklusive.

    Dem sträubt sich das Haar, wenn er im Online UNISPIEGEL, dem Sturmgeschütz der Demokratie in Erstsemester-Format vom 13. Juli 2012 liest, wie Yamel AL-KHALAF, Medizinstudent aus Bonn, seine Beschneidung verklärt: „Die Botschaft, die der Junge irgendwann begreift, ist überall die gleiche: ´Du bist beschnitten- Du bist ein Mann!´“

    Auch CIHAT, BWL-Student aus Süddeutschland, feiert seine Mannwerdung: „Es gibt ein Foto, da sitzen wir Kinder zu fünft auf der Couch, alle herausgeputzt. Und hinter uns stehen die Großeltern und grinsen wie Honigkuchenpferde.“

    Im Auslandjournal-Beitrag des ZDF vom 3.September 2008 „DER BESCHNEIDER VON ISTAMBUL“ grinste niemand. Die in Operettenuniformen gezwängten, blassen, verstörten, bis ins Mark beschämten türkischen Knaben, die sich in aller Öffentlichkeit erst einer Spritze ins Genital und dann des Abschneidens ihrer Vorhaut unterziehen mussten, schluchzten, ehe sie erkennbar gegen ihren Willen misshandelt, breitbeinig vom Ort ihrer Verstümmelung staksten. Gleichwohl entblödete sich das ZDF nicht, von einem „AUSGELASSENEN FAMILIENFEST“ zu faseln.

    UNISPIEGEL-CIHAT aber kennt aus seinem Freundeskreis keinen, „der sich im Nachhinein über seine fehlende Vorhaut ärgert.“ Wie auch, ist die ja nicht mehr da und ärgerte er sich, weil sie fehlt, wäre es ultimativ zu spät. Und auch sonst ist der BWLer eher talmudscher Rabulistik statt logischem Denken verpflichtet: „Als Bevormundung würde ich es auch nicht sehen. Zuletzt liegt es ja an dir selbst, ob Du später an Gott glaubst oder Atheist wirst – und nicht an einem Stückchen Haut.“ Dieses sensible, hochfunktionale, alternativlose Meisterwerk der Evolution, CIHAT, ist dann aber für Nichtgläubige, schnipp-schnapp, samt Lustgewinnbeitrag für immer verloren.

    Dümmer geht’s nimmer? Immer! In der Verstümmelungs-Rechtfertigung David GOLDBERGS, orthodoxer Rabbiner und religiöser Beschneider in Hof, Bayern: „Bei einer Herzoperation an einem Baby fragen wir das Kind ja auch nicht, ob das den Eingriff will.“ Einzig übertroffen durch die Bundes-Regierung, die durch ihren Sprecher Steffen SEIBERT verschwurbeln ließ: „Es bereitet uns Sorge, dass die Ausübung dieser alten, uralten religiösen Bräuche sich derzeit nicht in einer Situation des Rechtsfriedens befindet.“ Bleibt abzuwarten, wann die alten, uralten Bräuche Sharia und Infibulation, Genitalverstümmelung muslimischer Mädchen, sich in einer Situation des Friedens mit dem deutschen Recht befinden. Vorerst, grundgesetz-kompatibel, im Light-Format: kleiner Finger statt ganzer Diebeshand und, wie MOHAMED lehrte: „Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann“.

    Opposition der Opposition? Nach SPD-Chef Sigmar GABRIEL gehören Beschneidungen zu den „wichtigsten religiösen Festen“ im muslimischen und jüdischen Leben. Auch Die GRÜNEN, sich rührend für das Brandzeichnungs-Verbot von Pferden einsetzend, haben weder mit Genitalverstümmelung noch mit Schächten, dem betäubungslosen Ersticken von Rindern und Schafen, höherer Wirbeltiere also, an ihrem eigenen Blut, kein Problem. Qualgeschlachtetes Fleisch – koscher für Juden, halal für Moslems – ist allemal wichtiger als die Sorge um uns ausgelieferten Kreaturen, wie sie bahnbrechend im REICHSTIERSCHUTZGESETZ vom 24. November 1933 ihren Niederschlag fand.

    Selbst der Chef der Ärztekammer Frank Ulrich MONTGOMERY hält das Kölner Urteil für „sehr kulturunsensibel und falsch“ und auch für den neben ihm höchsten Gesundheitsschützer, Bundesminister Daniel BAHR, ist „die freie Ausübung der Religion ein ganz hohes Gut.“ Nicht aber die Verhinderung der mit Genital-Verstümmelung einhergehenden Gesundheitsrisiken. Etwa in Gestalt von tödlichen oder hirnschädigenden Herpesinfektionen in Folge von metzitzah b’peh, dem, es peitscht der Ekel, Absaugen des Blutes aus der Penis-Schnittwunde durch den infizierten Mund des MOHEL.

    Überzeugend, das von „Financial Times Deutschland“ zitierte feinfühlige, in den Kontext passende Argument Kanzlerin Angela MERKELS zur Ablehnung des Kölner Urteils: „Wir machen uns ja sonst zur Komikernation.” Dass wir das längst sind, steht auf einem anderen Blatt. Nicht aber, dass sich DIE LINKEN aber auch die DEUTSCHE KINDERHILFE gegen die Beschneidungs-Legalisierung Kraft angekündigten Gesetzes aussprachen.

    Widerstand gegen jüdische Anmaßung und Privilegien? Wetten, dass dann die Holocaust-Keule nicht fern ist? Die des Landesrabbiner von Baden-Württemberg, Netanel WURMSER, zum Beispiel. Für den „weckt“ das Kölner Urteil vom 7.Mai 2012 „Erinnerungen an schlimmste Szenarien jüdischer Verfolgung“. Die Konferenz Europäischer Rabbiner hält die Antibeschneidungs-Entscheidung gar für den„ schwersten Angriff auf jüdisches Leben in Deutschland seit dem Holocaust.“ Wir erinnern uns: 2002 traf genau das, die nationalsozialistische Machtübernahme stand unmittelbar ins Haus, auf die Kritik Jürgen W. MÖLLEMANNS an Ariel SHARON und Michael FRIEDMAN zu.

    Ein Verbot der Beschneidung stellt die Existenz der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland infrage“, so Konferenz-Präsident Pinchas GOLDSCHMIDT. Und: „Sollte das Urteil Bestand haben, sehe ich für die Juden in Deutschland keine Zukunft.“ Das Urteil sei ein Angriff auf die religiöse Freiheit. So, wie die Einschränkungen des Minarettbaus in der Schweiz, das Burkaverbot in Frankreich und das Schächtverbot in den Niederlanden.

    Ich für meinen Teil halte es mit dem indischen Philosophen und Mystiker Sri AIUROBIDO: „Wie viel Hass und Dummheit die Menschen doch – elegant verpackt – Religion nennen können!“ Dazu gehören Beschneidung, Minarett, Burka, Schächten, Peniskult und Jungfräulichkeitswahn. Ein Gott, der von seinen Gläubigen verlangt, sich einen Teil ihres Körpers amputieren zu lassen, ist mir zutiefst suspekt. Unfassbar, dass man dem im 21. Jahrhundert Folge leistet. Deshalb ficht mich auch die Drohung des Freiburger Rabbiners Avraham Ytzchak RADBIL nicht an: „Viele Juden sind in den letzten Jahren nach Deutschland eingewandert. Allein aus der ehemaligen Sowjetunion waren es 300.000. Im schlimmsten Falle kommt es zu einer großen Rückwanderungswelle.“

    Dass in Deutschland die Genitalverstümmelung von Kindern als Straftat verfolgt wird, passt Euch nicht?! Dass das alsbald auch fürs Qualschlachten unsere vierbeinigen Mitgeschöpfe zutreffen soll, auch nicht?! Vieles andere, täglich mehr, sowieso nicht?! DANN GUTE HEIMREISE! Vielleicht bietet sich ja eine Mitfluggelegenheit auf den Teppichen eurer muslimischen Beschneidungs- und Schächt-Freunde. Auf Grausamkeiten religiöser Verstiegenheit verzichten wir gern. Sie haben in unserer Aufklärung und Humanität verpflichteten säkularen Gesellschaft nichts, aber auch gar nichts, verloren.

    Dr. Frank Kretzschmar
    dottorefrank@hotmail.com

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    • Jeder soll seine Religion leben wie er will. Uns ist es egal, was einer glaubt. Niemand steht aber über unserem Gesetz. Jeder der heute im Bundestag für die Beschneidung stimmt, der soll sich fragen, ob er sich selbst beschneiden lassen würde. Wie war das noch mit dem Imperativ von Kant? Deshalb Herr Dr. Kretschmar, man kann so auch sachlich und kurz argumentieren!

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  7. Posted by Suum Cuique on 19. Juli 2012 at 12:23

    „Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Unsere Verfassung achtet die Religionen – und ihre Riten. Die Grenzen sind dann überschritten, wenn die Würde des Menschen verletzt wird.“ (Petra Crone, MdB)

    Art. 2 GG:

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Art. 4 Abs. 1 und 2 GG:

    (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

    (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

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    – Laut Grundgesetz wird die Religionsfreiheit gewährleistet. Art. 4 Abs. 2 GG steht allerdings unter Vorbehalt des Art. 2. Von einem besonderen Schutz der Religionen oder gar von einer Achtung der „Riten“ steht im Grundgesetz nichts. Auch die „Würde des Menschen“ steht hier in keinem unmittelbaren Kontext.
    Die verfassungsrechtlichen Vorgaben scheinen eindeutig. Allerdings läßt Art. 2 auch die Einschränkung des „Rechts auf körperliche Unversehrtheit“ durch ein Gesetz zu. Eine entlarvende Hintertür bei den ach so hehren Grundrechten, die das Grundgesetz verheißt.

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    „Eltern sind Inhaber des Sorgerechts und haben damit u.a. das Recht, das Kind zu erziehen.“ (Petra Crone, MdB)

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    – Wenn das Sorgerecht der Eltern einen Eingriff in das Recht auf „körperliche Unversehrtheit“ einschließt, dann ließe sich demnach auch die Prügelstrafe wiedereinführen.

    Worthülsen wiedergeben, keinen eigenen Gedanken äußern, mangelndes Rechts-, Grundrechts- und Verfassungsverständnis. Wieder so ein Beweis für eine argumentative Höchstleistung eines MdB! Einfach nur traurig, von sowas „vertreten“ zu werden.

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