Was man nicht alles für die Demokratie und ihr Parlament tut. Da trifft das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, daß das jetzige Wahlrecht mit den Überhangsmandaten verfassungswidrig ist, und schon sind unsere Volksvertreter fix bei der Lösung. Sie lautet, noch mehr als 620 Abgeordnete! Wenn es mehr gut dotierte Bundestagssitze gibt, sind sich alle schnell einig. Es gibt keine Ausnahme, selbst die SED Nachfolger wittern weitere Sitze für ihre Genossen. Das Handelsblatt!
28 Aug
Posted by Suum Cuique on 29. August 2012 at 13:05
Was für eine Realsatire. Da merkt ein Staat bereits nach mehr als einem halben Jahrhundert dank eines Urteils seines „Verfassungsgerichts“, daß sein Wahlrecht nicht mit den Vorgaben seiner Verfassung übereinstimmt. Die Lektüre dieses Machwerks selbst, genannt „das Grundgesetz“, tut sich offenbar ohne Zwang niemand an in Politik, Staat und Gesellschaft; auch wenn jeder stets über seine angeblichen Inhalte schwadroniert.
Hervorzuheben in der Diskussion um die Zahl der Abgeordneten bleibt, daß niemand dabei argumentiert, daß sich über die Anzahl der Abgeordneten eigentlich auch der Einfluß der durch sie parlamentarisch vertretenen Staatsbürger definieren ließe. Es ist ausschließlich von den Parteien die Rede.
Die Bundesrepublik, gegründet als alliiertes Konstrukt, hatte als zentralen Kern stets eine Anzahl Parteien als Träger der politischen Verantwortung und nie das Volk – den vermeintlichen Souverän – in das System integriert, denn ein Parteienkonglomerat läßt sich nun einmal besser steuern als ein ganzes Volk. Das ist der Grundgedanke, der hinter der bundesrepublikanischen Demokratie steckt.
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