FDP Haushaltsexperte Fricke erklärt die ESM Brandmauer


Schuldenunion und unbegrenzte Rettungsschirme sind ein Tanz auf der Rasierklinge

Ein Bürger fragte ganz konkret den FDP Haushaltsexperten Fricke zum Verhalten seiner Partei und Bundestagsfraktion bei der Abstimmung über den ESM und den verschiedenen Summen, die als Rettungsmaßnahmen für den Euro angedacht sind. Der Abgeordnete Fricke gibt sich durchaus Mühe, die Fragen einigermaßen verständlich zu beantworten. Er erklärt, wie sich die „Brandmauer“ von 800 Milliarden zusammensetzt. Das ist für ihn, seine Partei und seinen Parteichef die „absolute“ rote Linie, die nicht überschritten werden darf. Wobei er sich dennoch vorstellen kann, daß neue Entwicklungen wieder andere Entscheidungen bedürfen. MdB Fricke auf www.abgeordnetenwatch.de! Folgenden Satz seiner Antwort wollen wir herausheben und wörtlich zitieren:

„Schließlich wäre eine unbeschränkte Ausweitung der Rettungsmechanismen nicht nur eine Aushöhlung der Parlamentsrechte – die das Bundesverfassungsgericht glücklicher Weise bereits eindeutig untersagt hat – sondern auch ein Tanz auf der Rasierklinge.“

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5 responses to this post.

  1. Posted by Dr. Doornkaat on 1. September 2012 at 11:42

    „glücklicher Weise“ (???)
    Ist das die neue Rechtschreibung? Die sind ja alle nicht mehr ganz dicht.

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  2. Posted by Suum Cuique on 31. August 2012 at 9:14

    „Gleichwohl gebe ich gerne zu, dass die den ESM-Beschlüssen vorangegangene Diskussion nicht immer ganz leicht nachzuvollziehen war. Von daher kann ich es gut verstehen, wenn Sie von den scheinbar widersprüchlichen Aussagen in den von Ihnen verlinkten Artikeln irritiert sind. Doch das hier vorliegende Missverständnis sollte leicht aufzuklären sein.“

    Im Kontext zu:

    “Schließlich wäre eine unbeschränkte Ausweitung der Rettungsmechanismen nicht nur eine Aushöhlung der Parlamentsrechte – die das Bundesverfassungsgericht glücklicher Weise bereits eindeutig untersagt hat – sondern auch ein Tanz auf der Rasierklinge.” (Otto Fricke, MdB)

    ————————-

    – Vom arrogant-oberlehrerhaften Dozierton zum verunglückten Bildvergleich.

    Ein Mechanismus ist die Funktions- und Wirkungsweise von Elementen innerhalb eines Systems. Die „unbeschränkte Ausweitung“ eines Mechanismus ist Humbug. Ein Kühlschrank z. B. ist nicht wahlweise auch als Fahrstuhl und als Kernreaktor nutzbar sowie für alles andere.

    Ist es eigentlich so schwer, ein System zu erklären mit seinen darin enthaltenen Funktions- und Wirkungsweisen? Trotz vieler Worte, die er dabei anerkennenswert bemüht, hat Herr Fricke genau das nicht getan. Er hat lediglich geschildert, wie seine Partei unter Umständen in den Mechanismus einzugreifen gedenkt. Und dabei ist nun einmal hervorzuheben, daß die Funktion der „Brandmauer“ hier kein systemimmanenter Bestandteil des Systems ist. Die FDP verspricht also sozusagen vorsichtshalber für die Spritztour in einem Rennwagen ein paar Bremsen mitzubringen, für den Fall, daß sie bei Erreichen der Höchstgeschwindigkeit nötig werden sollten und eingebaut werden müssen. Das dürfte, wenn der Wagen erst einmal in Fahrt gekommen ist, letztendlich genauso unmöglich sein, wie auf einer Rasierklinge zu tanzen.

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    • Posted by Werner on 1. September 2012 at 19:15

      Ich finde die Sache kann man viel einfacher angehen :
      Laut Prof. Dr. Hans-Werner Sinn wurde der Maastricht-Vertrag 88 mal gebrochen . Frage : Wie oft wird was im ESM-Verstag steht (oder nicht) gebrochen ?
      Oder : Wer einmal lügt dem glaubt man nicht , auch wenn er (mal) die Wahrheit spricht . Wer will oder kann unserer gegenwärtigen Politiker-Elite nach den vielen Verletzungen des Maastricht-Vertrages auch nur noch ein Wort glauben ?
      Von der Seite her ist es völlig egal was im ESM-Vertrag steht !!

      mfg. Werner

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      • Posted by Suum Cuique on 2. September 2012 at 8:49

        Ein völkerrechtlicher Vertrag ist nicht mit einem zivilrechtlichen vergleichbar. In Deutschland bildet im wesentlichen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Grundlage und Rahmen eines zivilrechtlichen Vertrages. Rechte und Pflichten sind über das zuständige Gericht einklagbar.
        Ein juristisches Äquivalent zum BGB gibt es im Völkerrecht jedoch nicht. Vertragsparteien können z. B. das sogenannte „Völkergewohnheitsrecht“ für sich geltend machen. Was für den einen dann unter Umständen als Vertragsbruch erscheint, ist aus der Sicht des anderen häufig durchaus vertragskonform. Das gilt besonders dann, wenn eine Hegemonialmacht im Spiel ist, oder – wie im Falle der staatsrechtlichen Grundlagen der BRD – eine nicht ganz eindeutige völkerrechtliche Stellung eines Völkerrechtssubjektes (Staates) vorliegt.
        Einfach ausgedrückt: da die Deutschen völkerrechtlich nur wenig zu sagen haben, gibt es für sie selbstverständlich auch keine Möglichkeit, die Vertragstreue anderer wirksam anzumahnen.

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