Überall im etablierten Politikbetrieb herrscht große Freude über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum ESM. Jetzt kann Gauck sofort unterschreiben tönen sie alle, Regierung und Opposition. Aber wie werden denn die Unklarheit, die das Gericht noch geregelt haben will, entschieden? Der ESM ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der, ist er einmal ratifiziert, nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Deshalb stellen wir die Frage, muß nun der Bundestag nochmals über eine letzte rote Linie, also die 190 Milliarden deutschen Euros im ESM entscheiden, damit es für alle Zeiten keine Überschreitungen mehr geben kann (die sich ja schon andeutet, wenn andere Bürgen ausfallen und man nicht die geplanten 700 Milliarden Bareinlagen und Bürgschaften erreicht)? Auch die vorgesehene Heimlichtuerei durch das ESM Direktorium gegenüber dem Bundestag muß vom Tisch. Kommt ein Zusatzprotokoll zum ESM Vertrag und muß diesem nochmals der Bundestag und Bundesrat zustimmen. Wenn es dann völkerrechtlich gültig sein sollte, müßen dann nicht alle anderen Euroländern nicht dieses auch wieder ratifizieren?
Wir haben natürlich von diesen Richter nichts anderes erwartet. Ob unsere Berufspolitiker und Abgeordneten diesen Auflagen noch mit ordentlicher Arbeit (wobei das denen ohnehin schwerlich zuzutrauen ist) nachkommen werden, bevor Gauck unterschreibt, ist zu bezweifeln.
Einen zutreffenden Kommentar haben wir bei der Schweizer NZZ gefunden. Neue Zürcher Zeitung!
Nachtrag: Schäuble auf seine typische Art zu Deppendort im ARD Brennpunktinterview, „es braucht gar nichts mehr nachgebessert zu werden, wir haben alles genauso gemacht, wie es im Urteil steht.“
Fazit: Deshalb muß Gauck mit seiner Unterschrift ratifizieren!
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