Archive for 27. September 2012

Karlsruher Richterspruch zum ESM nur Theater?


Ein Bürger fragte nochmals beim haushaltspolitischen Sprecher der CDU, Barthle, nach, wie das Urteil der Verfassungsrichter zum ESM Vertrag umgesetzt werde. Wir haben alles richtige gemacht, die Unsicherheit bestätigen wir durch einige Zusatzerklärung und damit ist aller wieder beim Alten. MdB Barthle wörtlich: „Die völkerrechtliche Umsetzung der Klarstellung erfolgt durch eine gemeinsame interpretative Erklärung aller ESM-Vertragsstaaten. Damit schaffen die ESM-Vertragsstaaten die vom Gericht geforderte Auslegungsklarheit. Mit der Erklärung wird der ESM-Vertrag nicht geändert und es werden keine neuen Ratifizierungserfordernisse ausgelöst“. Die Fragen und die komplette Antwort finden Sie hier.  Und sie werden neue Tricks finden, die gesetzten Grenzen zu umgehen. Schon beginnt wieder die Diskussion über die Hebelung des ESM auf 2 Billionen. Noch regt sich die SPD darüber auf. Wie lange noch? ESM Hebel!

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