Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht die 5 % Klausel zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt. Es braucht zur Europawahl überhaupt keine Prozentregel, denn die Stabilität ist durch den Einzug einzelner kleiner Parteien in das Europaparlament keinesfalls gefährdet. Entsprechend der Prozentanteile soll jede antretende Partei auch Abgeordnete stellen können. Heute bekommen wir aber folgende Kurznachricht über Twitter:
Wahlrecht.de@Wahlrecht_de
Europawahlrecht • Nach der Union gibt es nun auch in der SPD Anträge für eine 3 %-Hürde – so etwa in NRW: http://bit.ly/TjglZL (PDF, S. 34)
Haben die Angst um ihre gutbezahlten Abgeordnetensitze? Haben die Angst vor einzelnen nonkonformen Meinungen? Sind das eigentlich Demokraten? Wollen sie kleine Parteien wie NPD, Freie Wähler, ÖDP, Familienpartei, Republikaner u.a. im Europaparlament verhindern? Wenn bei SPD und Union die besseren Argumente zählen, dann brauchen sie sich doch vor einzelnen anderen abweichenden Meinungen, nicht gleich in die Hosen zu machen. Eine neue verfassungswidrige Schutzklausel zeugt von wenig Selbstbewußtsein.
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