Anschlag auf das Briefgeheimnis?


Der Bundesrat will den Email-Verkehr der Bürger total überwachen lassen, wie die politische Wochenzeitung Junge Freiheit berichtet. Das ist nichts anderes als ein Anschlag auf das grundgesetzlich geschützte Briefgeheimnis!

One response to this post.

  1. Posted by Suum Cuique on 18. Dezember 2012 at 8:03

    Das grundgesetzlich geschützte Briefgeheimnis? Na ja, das ließt sich dann so:

    „Artikel 10 GG

    (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.“

    Der Schutz der ideologischen Grundlage des Staates, der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ist allem übergeordnet. Art. 10 Abs. 2 hebt das angeblich „geschützte“ und für „unverletzlich“ erklärte Briefgeheimnis gleich wieder auf und stellt es „Organen“ und „Hilfsorganen“ der „Volksvertretung“ anheim, mehr oder weniger willkürlich damit umzugehen.
    Liest eigentlich nie jemand, der über das Grundgesetz schwadroniert, die erbaulichen Zeilen dieses Meisterwerkes der Staatskunst?
    Das Grundgesetz ist kein schützender Voodoo-Zauber, sondern ein Regelwerk für den von amerikanischen Besatzern konstruierten Vasallenstaat „Bundesrepublik Deutschland“ (BRD). Es ist nicht so sehr zum Schutz der Deutschen vor staatlicher Willkür geschaffen worden, sondern eher als Rechtsgrundlage der Willkür des Staates gegenüber den Deutschen.

    Wer anderer Meinung ist, mag sich ja das Grundgesetz als schützendes und böse Geister abwehrendes Amulett um den Hals hängen. Vielleicht hilft es, vielleicht auch nicht…

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