Unsere Gesprächsteilnehmer G.L. und J.P. verweisen auf diesen Filmbeitrag zum Thema „Freie Energie“ und stellen gleichzeitig die Frage ob auch die Wissenschaft zensiert wird, denn diese „revolutionären Erkenntnisse“ werden nicht gefördert, sie werden nicht einmal kontrovers diskutiert? Darüber sollten wir in einer Monatsrunde auch mal sprechen. Wir werden uns mit den Vorstellungen von Professor Dr. Turtur, der an der Fachhochschule Wolfenbüttel lehrt, auseinandersetzen. Wir haben doch auch Ingenieure unter den Gesprächsteilnehmern des „Runden Tisches DGF“, die sollen sich mal Gedanken über diese Vorstellungen machen.
25 Jan
Posted by Suum Cuique on 26. Januar 2013 at 9:51
Erinnert sei an Art. 5 Abs. 3 GG:
„Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
„Treue zur Verfassung“ – ein (wohl absichtlich) diffuser Begriff im Kontext des Grundgesetzes. Welche Verfassung? Verfassung im Sinne von Verfasstheit? Also der Verfassheit politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse im allgemeinen, wie sie in der BRD, der EU und dem Rest der Welt gegeben sind, der sich die (Un-)Freiheit der Lehre in Treue unterzuordnen hat?
Kunst, Wissenschaft und Forschung sind frei, die Vermittlung ihrer Erkenntnisse steht jedoch offenkundig unter dem strikten Vorbehalt des Grundgesetzes. Wird dabei die Verfasstheit kommerzieller, politischer und gesellschaftlicher Interessen tangiert, ist mithin ganz grundgesetzkonform eine Zensur zulässig.
Werden wissenschaftliche Erkenntnisse zensiert? Das Grundgesetz läßt eine Zensur jedenfalls grundsätzlich zu.
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