aber nur wenn sie unter sich bleiben und Pöstchen untereinander auch in Kommunalparlamenten verteilen können. In NRW hat das Verfassungsgericht entschieden, daß die kommunale 5 % Klausel verfassungswidrig sei. Jede Partei oder Gruppe muß anteilig ihres Wahlergebnisses Mandate erhalten. Jetzt sind einzelne mutige Stadträte, die sich keinen Maulkorb lassen, unbequem geworden. Dem rotschwarzen Klüngel wird auf die Finger geschaut. Jutta Becker, Stadträtin in Herten, ist so eine Frau, die sich die Butter nicht von den Blockparteien vom Brot nehmen läßt. Also muß sie mit einer neuen Sperrklausel ausgeschaltet werden. Der letzte Sächsische König hätte SPD und CDU verhöhnt und gesagt, „Ihr seid mer ja scheene Demogradn!“ So nicht Ratsfrau Jutta Becker, sie gibt nicht auf, „Ihr werdet mich noch im nächsten Wahlkampf kennenlernen, und sei es mit Rollator und Schnappatmen!“ Respekt vor dieser Frau, die für ihre gefährdete westfälische Heimat kämpf.
21 Nov