Der ehemalige führende Redakteur der Bild-Zeitung Nicolaus Fest erklärt den Unterschied zwischen Flüchtling und Eindringling. In seinem Internetauftritt finden Sie diesen Beitrag im Abschnitt 6! Es lohnt sich aber auch, den Rest zu lesen.
Leseprobe aus dieser Fundsache von Fest (Zitat):
………..der Begriff des Flüchtlings ist in Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention klar definiert: „Flüchtling ist eine Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt und wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“ Nur, auf wen dies zutrifft, ist ein Flüchtling. Alles andere sind Eindringlinge – und somit fast alle, die aus Afrika übersetzen………..