Das ist ausgerechnet der CDU Funktionär, der sich mit einem ehemaligen linksextremen Studentenfunktionär, dem heutigen grünen Ministerpräsidenten Kretschmann, ins politisch Bett legt. Dafür erhält er den Posten des Innenministers und ist damit auch verantwortlich für den Verfassungsschutz Baden-Württembergs. Kretschmann bezeichnet heute seine linksextreme Studentenzeit als großen Fehler, wobei wahrscheinlich der damalige Verfassungsschutz, ebenfalls unter CDU Führung, ihn als Verfassungsfeind beobachtete. Das hätte ihm fast das Lehreramt gekostet. Sein heutiger Innenminister wiederholt diesen Unsinn. Übrigens auch ein sogenannter „Rechter“ hat das Recht wie Kretschmann auf einen politischen Irrtum. Übrigens muß ein zukünftiges AfD Mitglied nachweisen, daß es keine „rechten Jugendsünden“ begangen hat. Einen Kretschmann von rechts verbietet ihre Aufnahmesatzung.
Dazu passt der Kommentar unseres Gesprächsteilnehmers „Uranus“ zum letzten Beitrag:
„An diesem Beispiel kann man deutlich den Unterschied zwischen gültigen Gesetzen und geltendem Recht erkennen. Wer die Macht hat, gültige Gesetze zu mißachten, ja sogar zu brechen, der macht das Recht des Stärkeren zu geltendem Recht.“
Wenn das so weitergeht, dann landen wir wieder in der Zeit Metternichs, dem Biedermeier:
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