Archive for 17. November 2016

Mühldorf: Der Nikolaus hat was gegen muslimische Kinderehen, dafür wird er nach 30 Jahren von der Bürgermeisterin gefeuert!


Unser Leser Gerhard Bauer macht uns auf diesen Skandal aufmerksam:

Der Mühldorfer Nikolaus ist ebenfalls nicht politisch korrekt und drauß ist er. Ist er doch glatt gegen Kinderehen und nicht von der Distanzeritis angesteckt.

Ferdi ergänzt auf Facebook:

„Der Nikolaus von Mühldorf muß Kinderehen befürworten, tut er das nicht, dann feuert ihn die Bürgermeisterin. Das passiert im katholischen Oberbayern. Wir danken unserem Leser Gerhard Bauer für diesen Hinweis.“
Mühldorf – Ein Facebook-Post gibt Anlass, über die freie Meinungsäußerung nachzudenken. Wie eine Userin berichtete, hatte offenbar Peter Mück folgendes in die Netzwelt gestellt:
INNSALZACH24.DE
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Die „Fakten“ der Lügenpresse sind Desinformationen


Ferdi:

„Die „Fakten“ der Lügenpresse sind Desinformationskampagnen! Wer das aufdeckt und öffentlich macht, der wird dann „Rechtspopulist“ genannt.“
Wo bleibt die Richtigstellung von Falsch-Meldungen zum Thema Asyl? 16. November 2016 Bundesweite Medien betreiben Desinformationskampagnen.10.…
AFD-KOMPAKT.DE

Hat sich der größte deutsche Maler der Gegenwart im politischen Ton vergriffen?


Der Deutschlandfunk informiert auf dem Kurznachrichtportal über Aussagen des Malers Richter, die politisch nicht korrekt sind:

Deutschlands bedeutendster Maler Gerhard Richter (84) rechnet mit der Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Merkel ab.

DNA Spuren auf Täterherkunft auszuwerten, ist verboten!


Das, was hier die „Junge Freiheit“ über die Ermittlung zu den Frauenmorden im Freiburger Raum berichtet, ist schier unglaublich. Wir sind aber sicher, daß diese Zeitung sauber recherchiert.

Politische Korrektheit kann tödlich sein: Polizei darf in Mordfall DNA-Spur nicht nach Herkunft des Täters auswerten

JF (Zitat): Im Bundesjustizministerium schildert die Sprecherin des Ministeriums Juliane Baer-Henney, zuständig für Strafrecht, gegenüber JF die Sachlage: „Der Paragraph 81 e Strafprozessordnung erlaubt die Untersuchung des DNS-Material auf Identität, Abstammung und Geschlecht. Aber er verbietet die Bestimmung nach Größe, Haaren, Augenfarbe und Ethnie.“

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