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28 Feb
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Posted 28. Februar 2017 by rundertischdgf in Deutschland. 3 Kommentare
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Posted by Staatsbürger on 1. Dezember 2017 at 13:55
Ja Ihr lieben “ Gutmenschen „. Nun sehr Ihr immer mehr, was Ihr in Eurem “ Helferwahn “ angerichtet habt. Euch sollte man mitsamt diesem kriminellen “ Pack “ des Landes verweisen. Haut ab, denn Euch braucht niemand.
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Posted by Uranus on 28. Februar 2017 at 9:01
Ja, das dürfen sie! Es ist aber für Deutsche trotzdem oder gerade deswegen eine gute Übung in Selbstachtung und Selbstbewußtsein. Jemand, egal ob Deutscher oder nicht, der sich durch das öffentliche Herumgeplärre eines türkischen Wichtigtuers tatsächlich beleidigt fühlt, der hat in der Tat ein Problem mit seiner Selbstachtung und mit seinem Selbstbewußtsein. Gleich mehrere der Kommentatoren der JF formulierten eine angemessene Reaktion auf hysterisches Geplärre so:
„Was kümmert es eine deutsche Eiche, wenn sich eine türkische Sau an ihr reibt!“
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Posted by Notwende on 28. Februar 2017 at 6:13
Was vielen nicht klar ist:
Staatsanwälte sind, im Gegensatz zu Richtern, weisungsgebunden.
Die eigentliche Ursache des Nicht-Verfolgens könnte also woanders liegen…
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