Tichys Einblick zu Justizminister Maas, SPD: Sein Verständnis zur Meinungsfreiheit im Vormärz hängengeblieben?


Ferdi AsbeckFerdis Fundsache: „Frage, Rückfall ins Biedermeier? Der Vergleich des Textes zu Tichys Einblick mit diesem Wirtshausschild im Weidhofen/Ybbs  bietet sich an. „

Auf Tichys Einblick findet man diesen Beitrag zum Demokratieverständnis eines Justizminister Maas.

Maas müsste nichts anderes tun, als in den oft wenig sozialen Netzwerken per Gesetz die Klarnamenpflicht einzuführen. Auch als Ende der Bots.
TICHYSEINBLICK.DE
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2 responses to this post.

  1. Posted by AFD-Wählerin on 16. März 2017 at 10:54

    Der Vorschlag einer Klarnamenpflicht ist nur auf den ersten Blick eine einfache Lösung. Tatsächlich würde die Klarnamenpflicht die meisten für immer verstummen lassen.
    Diejenigen, die gegen die Dogmen des schwarz-rot-grünen Establishments argumentieren, müssen bisher nichts befürchten, wenn sie sich an Fakten halten. Allerdings gelten alle, die noch klar denken können, hierzulande gerne als schrecklich „böse Rechte“ bzw. ganz fiese „Nazis“, die hart zu bekämpfen sind. Sollten Arbeitgeber, Bekannte, Nachbarn, Antifantile oder Sonstige einer ihnen bekannten Person unliebsame, politisch nicht korrekte Äußerungen verübeln, hätte diese Person mit größten persönlichen Nachteilen zu rechnen: Verlust des Arbeitsplatzes, soziale Ächtung und Ausgrenzung, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen usw.
    Die Wächter der politischen Korrektheit haben offene Diskussionen außerhalb des Internets ohnehin schon erstickt.
    Und die Strafverfolgungsbehörden sind auf Klarnamen nicht angewiesen.

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  2. Posted by Uranus on 15. März 2017 at 23:35

    Mit hoher Wahrscheinlichkeit kann das neueste Vorhaben des Herrn Maas als Versuch gesehen werden, den Rechtsstaat BRD, so es ihn denn tatsächlich (noch) gibt, abzuschaffen. Anhand der weiteren Vorgehensweise des Herrn Maas und der zuständigen staatlichen Stellen bei ihrem Bemühen, ihre Vorhaben in die gängige Rechtspraxis einzuführen, kann eingeschätzt werden, ob Maas die Folgen seines Handelns einigermaßen umfassend überblickt hat, oder ob er die Rechtsstaatlichkeit der BRD ohnehin bereits vor Einführung irgendwelcher Maßnahmen de facto als abgeschafft betrachtet hat. Das kann wie folgt überprüft werden:

    Ein Diensteanbieter wie Twitter oder Facebook ist kein bundesdeutscher Gerichtshof. Das müßte ein Diensteanbieter nach den Vorstellungen des Herrn Maas aber sein, um die Rechtswidrigkeit von Interneteinträgen juristisch einwandfrei feststellen zu können. Das kann nur ein Gericht. Ein Diensteanbieter kann demnach solange keine Kenntnis von einem rechtswidrigen Eintrag auf den von ihm betriebenen Internetseiten haben, solange die Rechtswidrigkeit des Eintrages nicht von einem ordentlichen Gericht festgestellt wurde UND ihm dies nicht vom Gericht mitgeteilt wurde. Das heißt, ein Diensteanbieter muß erst einmal überhaupt nichts tun, selbst dann nicht, wenn Maas höchstpersönlich den Diensteanbieter auffordern würde, einen mißliebigen Eintrag zu löschen. Die Einzigen, die etwas tun müssen, sind Maas selbst und seine Schergen. Sie sind diejenigen, die JEDEN EINZELNEN EINTRAG, der ihnen nicht paßt, vor Gericht bringen müssen, um dort die herbeigesehnte Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen. Allerdings hat das Gericht die Freiheit, anderer Auffassung zu sein und keine Rechtswidrigkeit festzustellen. Falls das Gericht die Rechtswidrigkeit feststellt, hat es den Diensteanbieter darüber zu informieren. Erst dann müßte dieser den Eintrag auf seinen Seiten löschen. Soweit die juristisch korrekte Abfolge in einer rechtsstaatlichen BRD.

    Nun ist die Frage: Hat Maas das bei seinen Überlegungen zur Kontrolle des Internets vielleicht in seiner Tragweite nicht so richtig geschnallt, oder hat er es geschnallt, es ist ihm aber wurscht, weil er weiß, daß eventuell noch vorhandene Reste eines Rechtsstaates BRD auf jeden Fall vollständig zerschlagen werden und die Tatsache, daß das Recht des Stärkeren schon längst eingeführt worden ist, völlig unverschleiert zutage tritt? Sollten also die Diensteanbieter tatsächlich zu saftigen Bußgeldern verdonnert werden, wenn sie einen mißliebigen Eintrag nicht schnell genug gelöscht haben, ohne daß ein ordentliches bundesdeutsches Gericht die Rechtswidrigkeit des Eintrages festgestellt hat, dann wäre die BRD zweifelsfrei und für jeden offensichtlich zu einem totalitären Monstrum verkommen.

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