Es ist erst einige Wochen her, da stellten die Karlsruher Richter fest, daß die NPD verfassungsfeindlich sei. Sie arbeitet an der Beseitigung der Demokratie. Weil sie aber bedeutungslos ist und somit auch wirkungslos, wird diese Partei nicht verboten. Wenn das Urteil aber richtungsweisend sein soll, dann sind auch alle anderen Parteien, die gegen die demokratische Grundordnung arbeiten, Verfassungsfeinde. Parteien, die aufrufen, einen legitimen Parteitag zu verhindern, sind somit eindeutig Verfassungsfeinde. Sind sie danach durchsetzungsfähig, müßten sie verboten werden. Alle Personen, Organisationen und Parteien, die jetzt gegen den am Wochenende stattfindenden Parteitag der AfD zu Repressionen aufrufen, stehen somit nicht mehr auf den Boden des Grundgesetzes. Die Nationaldemokraten zumindest haben während ihres 50jährigen Bestehens niemals zur Demonstration gegen einen Parteitag einer anderen Partei aufgerufen. Große Teile der SPD jedoch tun das!
#SPD schlittert weiter in die Verfassungsfeindlichkeit. Die Verhinderung von Parteitagen ist eine Straftat. #AfDbpt17
Posted by pressefreiheit24 on 19. April 2017 at 17:24
Hat dies auf pressefreiheit24 rebloggt.
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Posted by Ein Verarschter on 19. April 2017 at 12:15
Am 24. September 2017 findet mal wieder die Vortäuschung einer sogenannten „Bundestagswahl“ statt – und das auch noch ohne jede rechtliche Grundlage.
Das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ hat am 25.07.2012 (BVerfG, 25.07.2012 – 2 BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11) endgültig und eindeutig festgestellt, dass seit dem 07.05.1956 noch nie ein verfassungsmäßiger Gesetzgeber am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und „Verordnungen“ seit 1956 nichtig sind.
Nur Lug und Trug in diesem Land, und das hörige deutsche Volk …
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Posted by feld89 on 19. April 2017 at 7:56
Hat dies auf volksbetrug.net rebloggt.
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Posted by Maria S. on 19. April 2017 at 7:47
Absolute Zustimmung zu diesem Bericht.
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Posted by Gerhard Bauer on 19. April 2017 at 5:25
Wenn ein solches Urteil möglich sein sollte, dann dürfte das Gericht kein Parteigericht sein. Da das Gericht allerdings nach Parteienproporz zusammengesetzt ist, wird es unmöglich sein eine der etablierten Parteien zu verbieten.
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