Fundsache auf Facebook:
Nach deutschem Recht ist Bigamie strafbar, was für diesen Syrer offenbar nicht gelten soll. Sollte sich durchsetzen, dass ethnisch-religiös bedingt zweierlei Rechtsnormen gelten, so wäre das Grundgesetz Art. 3 „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“ ausgehebelt.
Bleibt zu hoffen, dass die nächste Instanz diesen Skandal kippt.

Ein Syrer, der zwei Ehefrauen hat, darf trotzdem Deutscher werden. Die Stadt Karslruhe darf seine Einbürgerung nicht rückgängig machen, sagt der…
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