Der Migrationspakt
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Am 10. Dezember 2018 will die Bundesregierung einem internationales Abkommen Gobal Compakt for Migration (GCM) beitreten, das Migranten aus aller Welt weitgehende Rechte zur Migration, auch nach Deutschland, einräumt.
Die deutsche Mitarbeit an diesem „Pakt“ erfolgte bislang am Bundestag vorbei und unter gezieltem Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Pakt soll angeblich nicht bindend sein, kann aber über „soft-law“ in kürzester Zeit völkerrechtliche Bindungswirkung entfalten; und die deutschen Gerichte legen Gesetze erfahrungsgemäß in Zweifelsfällen auch immer unter Berufung auf Absichtserklärungen der Bundesregierungen zugunsten von Klägern aus, was zur weiteren Stärkung der Rechte von „Migranten“ führt.
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