Wir wissen das nicht, denn der Verfassungsschutz ist ein Geheimdienst und seine Ermittlungen müssen deshalb geheim bleiben. Keinesfalls darf er im Auftrag der regierenden Parteien eine demokratische Oppositionspartei zum Prüffall erklären, denn das benachteiligt diese so in aller Öffentlichkeit stigmatisierte Partei. Die AfD hat sich das nicht gefallen gelassen und geklagt. Ein Gericht in Köln gibt ihr Recht, das Verhalten des neuen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenberg, CDU, ist gesetzeswidrig. Für uns stellt sich aber dennoch die Frage, auf welcher Stufe der Kontrolle stehen eigentlich die Blockparteien, die den Verfassungsschutz als Handwerkszeug für ihren Vorteil und Absicherung ihrer Macht einsetzen? Wir haben da mal das konkrete Beispiel aus Niederbayern, genauer gesagt aus Deggendorf. Linksextreme, teileweise vermmummt, wollten eine öffentlich angemeldete Veranstaltung der AfD in Deggendorf stören. Als Redner dieser Szene kreuzte der Parlamentarische Staatssekretär der Regierung Merkel, Pronold (SPD), auf. Daß es sich hier um eine linksextreme Gegendemo handelt war an der Uniformierung und den Transparenten eindeutig erkennbar und dennoch sprach Pronold vor diesem Mob. Ist deshalb Pronold ein Verdachtsfall für den Verfassungsschutz? Wahrscheinlich nicht!

Vor dieser Truppe sprach „Merkels Regierungsvertreter in Deggendorf.
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