Ob die Staatsmedien über dieses Gerichtsurteil genauso berichten, wie sie die verfassungswidrige Meldung in die Welt setzten, das sei zu bezweifeln.
Verfassungsschutz darf AfD nicht als Prüffall bezeichnen https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2019/verfassungsschutz-darf-afd-nicht-als-prueffall-bezeichnen/ … via @junge_freiheit
Posted by Staatsbürger on 27. Februar 2019 at 9:07
Wenigstens hat der “ Oberhäuptling “ beim “ sogenannten “ Verfassungsschutz nun unerhofft eine sehr bittere Niederlage einstecken müssen.
In den “ Lügenmedien “ wird diese “ Klatsche “ einige
“ Bauchschmerzen “ verursachen, da man gezwungen ist, diese höchst “ undemokratische und miserable Hetzjagd “ gegen die AfD als wenigstens teilweises erbärmliches Scheitern eingestehen muss.
Endlich wachen die Gerichte auf, um diesen anarchistischen Tendenzen durch den Verfassungsschutz Einhalt zu gebieten.
Da werden der “ Mutter Teresa “ im Kanzleramt die Mundwinkel noch um Einiges nach unten rutschen, da diese erbärmliche Nummer durch Hr. Heidenwang als Rohrkrepierer vorerst geendet hat.
Da wird Sie die DDR 2.0 wenigstens auf ca. DDR 1.5 reduzieren müssen.
Unser Land wird erst zu einer DDR 0.0, wenn die üble Hetze gegen die AfD in krachenden Wahlniederlagen im Osten ihren Höhepunkt findet.
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Posted by Adolf Breitmeier on 26. Februar 2019 at 19:41
Der Verfassungsschutz wird sich um das Urteil keine Sorgen machen und so tun und agieren, als sei das Urteil überhaupt nicht existent, nehme ich an. Ich wünsche, Unrecht zu haben.
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