Die Anmaßung über Wahr und Unwahr zu befinden


Die sogenannten Faktenchecker, Aufpasser, daß auch immer im Sinn der veröffentlichten Meinung berichtet wird,  erlitten  vor  Gerichte  eine  Niederlage.  Das  twitterte  der  Anwalt Steinhoefel.

Steinhoefel @Steinhoefel

„Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition.“
Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat einen Bericht von „Tichys Einblick“ im Auftrag von Facebook mit einem „Teils falsch“-Stempel versehen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun untersagt.
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One response to this post.

  1. Posted by Maria S. on 28. Mai 2020 at 9:05

    Ein Sieg für die Wahrheit.

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