Die sogenannten Faktenchecker, Aufpasser, daß auch immer im Sinn der veröffentlichten Meinung berichtet wird, erlitten vor Gerichte eine Niederlage. Das twitterte der Anwalt Steinhoefel.
Steinhoefel @Steinhoefel
„Was Correctiv auf Facebook betreibt, ist ein als Faktencheck getarnter Eingriff in die Meinungsfreiheit. Das System dieser Grundrechtseingriffe, die institutionalisierte Rechthaberei, die Anmaßung über Wahr oder Unwahr zu befinden, stehen zur Disposition.“
Die Recherchegruppe „Correctiv“ hat einen Bericht von „Tichys Einblick“ im Auftrag von Facebook mit einem „Teils falsch“-Stempel versehen. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun untersagt.
Posted by Maria S. on 28. Mai 2020 at 9:05
Ein Sieg für die Wahrheit.
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