Die Überschrift ist eigentlich nicht richtig. Man erfindet sie nicht, man macht sie einfach, um eine Meinung im Volk zu verankern, bewußt eine falsche.

Türke beleidigt dunkelhäutige Kinder rassistisch – rechte Straftat. Am Ende des Jahres hören wir dann wieder viel über die rechte Gefahr und wieso die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz sei.
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Antwort an @Tobias16495709 und @Einzelfallinfos
Ja, die Tat wird nach aktuellem Stand als „Beleidigung / rechts“ erfasst werden. Die Staatsangehörigkeit des Beschuldigten wird ebenfalls statistisch erfasst. *tg
Posted by Maria S. on 15. August 2020 at 9:30
Ja eben, wenn ein Antifant den Hitlergruß zeigt, wird das als rechte Straftat bewertet und das ist ein Skandal.
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