Wenn jemand vor 40 Jahren mal bei der NPD war oder vor 20 Jahren mit seiner Familie an einem bündischen Jugendlager teilnahm, ist das ein Unvereinbarkeitskriterium für die AfD. Eine linksextreme Vergangenheit oder ehemalige SED Mitgliedschaft ist dagegen kein Hinderungsgrund für eine Karriere in den „demokratischen Parteien“, bei den Medien, im öffentlichen Dienst oder an den Unis. Es müssen nur die richtigen Sünden gewesen sein, um die Leiter raufklettern zu dürfen.

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