Daß Abgeordnete ihrem Gewissen verpflichtet seien, das war und ist seit Anbeginn des bundesrepublikanischen Parlamentarismus nie etwas anderes als eine hohle Phrase gewesen. Abgeordnete sind ihrer Partei und deren Führern und Richtlinien verpflichtet.
Im Jahre 2008 wurde das im Parlament des hessischen Landtages besonders deutlich, als die SPD-Abgeordnete Dagmar Metzger erklärte, die Wahl der SPD-Landesvorsitzenden Andrea Ypsilanti zur hessischen Ministerpräsidentin unter einer rot-grünen Minderheitsregierung mit den Stimmen der Linken nicht unterstützen zu wollen. Als Begründung führte sie an, dies nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren zu können, da sie sich an das vor der Wahl von der SPD gegebene Versprechen gebunden fühle, NICHT mit der Der Linken kooperieren zu wollen.
Sofort setzten aus den Reihen ihrer eigenen SPD Anfeindungen und Beleidigungen ein, die Metzger selbst noch sehr zurückhaltend als »Spießrutenlauf« bezeichnete. Ihr und drei anderen Abweichlern wurde sogar daraufhin vom SPD-Ortsverein Wiesbaden ein Ordnungsverfahren angehängt, das im Fall Metzger aber aufgrund ihrer glaubhaften Darstellung ihrer Gewissensnöte eingestellt wurde.
Das muß man sich mal vorstellen: In dieser BRD braucht es ein parteiinternes Ordnungsverfahren, um die Berufung auf das eigene Gewissen und das sich daraus ergebende Handeln zu untersuchen und dann entweder zu bestätigen (wie im Fall Metzger) oder zu bestrafen. Soviel zum Gewissen der Abgeordneten und der Berufung darauf in dieser bunten, vielfältigen Republik.
Sich die persönliche Freiheit zu bewahren, fällt insbesondere Berufspolitikern schwer. Symbolbild: Foto in Marling/Südtirol aufgenommen.