Bekanntlich braucht es drei Skatbrüder, um dieses Spiel zu spielen. Diese Runde muß in Coronazeit damit rechnen, denunziert und bestraft zu werden.
22 Dez
22 Dez
Bekanntlich braucht es drei Skatbrüder, um dieses Spiel zu spielen. Diese Runde muß in Coronazeit damit rechnen, denunziert und bestraft zu werden.
Posted by Uranus on 22. Dezember 2020 at 11:49
Neulich verfolgte ich auf Youtube eine interessante Gesprächsrunde mit einigen Juristen, Journalisten und Philosophen, in der die derzeitige sehr herausfordernde Situation besprochen und Möglichkeiten des eigenen Handelns erörtert wurden. Es wurden auch Fragen beantwortet, was denn Betroffene im Fall einer Denunziation tun können, wenn z.B. die Polizei vor der Wohnungstür steht. Da es von allgemeinem Interesse sein dürfte, setze ich die Antwort der Juristen auf diese Frage hier einmal auf den Vorfall mit den Skatbrüdern um.
Gleich vorweg: Es braucht sehr viel Mut, innere Stärke und Geistesgegenwart, in einer solchen Situation angemessen und für sich selbst vorteilhaft zu reagieren, denn die meisten Menschen dürften beim Anblick von Polizisten vor der Wohnungstür die Hosen schon gestrichen voll haben, bevor sie überhaupt wissen, warum die Polizisten vor der Tür stehen.
Also: Polizisten, auch in Bayern trotz Katastrophenfall, dürfen nach wie vor eine Privatwohnung nur mit richterlichem Beschluß betreten. Falls Polizisten etwas anderes behaupten oder die Wohnung gar mit Gewalt betreten, dann ist das rechtswidrig, immer noch.
Angenommen, von den Skatbrüdern hätte der Wohnungsinhaber die Haustür aufgemacht, dann muß er den Polizisten nur seine Personalien angeben, NUR SEINE UND SONST NICHTS!
Absolute Grundregel im Umgang mit Polizisten: Ruhe bewahren! Sich auf gar keinen Fall auf emotionale Debatten einlassen, auf gar keinen Fall, und wenn es noch so schwer fällt!
Polizisten sind wahrscheinlich auch ein bißchen psychologisch geschult und könnten ihren Besuch mit der Frage eröffnen: »Befinden sich momentan außer Ihnen noch andere Personen in ihrer Wohnung?«
Hier lauert schon die erste Falle, in die die meisten dann auch gleich hineintappen. Die richtige Antwort wäre: »Dazu mache ich keine Angaben«. Falsch wäre die Antwort »Ja« und noch falscher die Lüge »Nein«.
Man mag es kaum glauben, aber das ist im Prinzip schon alles. Natürlich werden die Polizisten versuchen, mit allerlei psychologischen Tricks und der offenen Drohung mit Bestrafung (wirkt meistens) doch noch dem Befragten einige Aussagen zu entlocken. Aber das sollten Betroffene sich wirklich klarmachen: Jede, JEDE Antwort außer den Angaben zur Person und der Antwort »Dazu mache ich keine Angaben« IST FALSCH! Diese Grundregel gilt übrigens auch bei Verhören auf einer Polizeistation.
Was viele Bundesbürger nicht wissen, vor allem, wenn sie beschuldigt werden: sie haben das Recht zu schweigen und müssen NICHT bei Ermittlungen gegen die eigene Person mitwirken.
Der rechtliche Hintergrund hinter dieser Defensivtaktik ist der: Staatliche Stellen und deren Vertreter wie Polizisten müssen ihre Anschuldigungen klar formulieren und diese beweisen. Die Beweislast liegt immer noch bei den Anklägern, auch wenn man in diesen Tagen durchaus einen anderen Eindruck bekommen könnte. Einfach nur aufgrund eines »Hinweises« eines Denunzianten jemanden zu beschuldigen, ist rechtlich sehr dünn und reicht oft nicht für eine rechtlich wirklich belastbar begründete Bestrafung aus, solange die Beschuldigten sich in ihrer Angst und Unwissenheit nicht selber belasten, was leider sehr oft vorkommt und es den Anklägern leichtmacht.
Die Juristen in der oben genannten Gesprächsrunde weisen darauf hin, daß allein schon die Forderung eines Beschuldigten nach einem schriftlichen Bußgeldbescheid, in dem die zur Last gelegte Tat rechtlich haltbar begründet wird, das ganze Verfahren oft im Sande verlaufen läßt, weil die Ankläger einfach keine haltbaren Beweise anführen können. Wie gesagt, die »Hinweise« von Denunzianten reichen dazu meistens nicht aus. Wenn dann noch ein eventueller Bußgeldbescheid einem Rechtsanwalt übergeben wird, dann reicht oft schon die Forderung des Rechtsanwaltes nach Akteneinsicht über den Vorgang bei der jeweiligen Behörde aus, um die Einstellung des Verfahrens bei der Behörde zu bewirken, weil die Behörden selber wissen, daß die rechtliche Tragfähigkeit ihrer Anschuldigungen oft ziemlich schwach ist.
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Posted by Maria S. on 22. Dezember 2020 at 8:29
Es geht darum, den Deutschen jeden Spass und jede Freude zu nehmen.
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