Fundsache auf Twitter:
Wir haben das Innenministerium gefragt, ob man als Kritiker der Klima-Politik zum Verfassungsschutz-Fall werden kann.
— Julian Reichelt (@jreichelt) June 14, 2022
Die Antwort lautet: Ja. Genau so ist es.
Faeser will also ganz offiziell den Verfassungsschutz einsetzen dürfen, wenn die Regierung einfach ihre Ruhe will. pic.twitter.com/rdNuF3EaPx
Posted by Michael on 22. Juni 2022 at 22:26
Der Verfassungsschutz schützt nicht die Verfassung, sondern die Regierung.
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Posted by Maria S. on 22. Juni 2022 at 17:13
Das ist eine Sauerei und hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Wir leben in einer Diktatur. Die Regierung samt Verfassungsschutz gehört sofort abgesetzt.
Schon klar, dass man den menschengemachten Klimawandel nicht mehr kritisieren soll. Mit dieser Lüge lässt sich nämlich für eine kleine Gruppe viel Geld machen.
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Posted by Uranus on 22. Juni 2022 at 16:31
Der bundesrepublikanische Verfassungsschutz – eigentlich Regierungsschutz – schränkt die Grundrechte nicht ein, aber er überwacht die Einschränkung der Grundrechte durch politische und staatliche Institutionen und greift dann ein, falls jemand gegen diese verfassungswidrige Einschränkung der Grundrechte vorgehen will, z.B. die AfD. Die Grundrechte selbst werden massiv angegriffen, eingeschränkt und nach Belieben ausgesetzt von den bundesrepublikanischen Regierungen (Bund und Länder), von der bundesrepublikanischen Legislative (die Parlamente in Bund und Ländern), von der Polizei als ausführende Exekutive von Bund und Ländern, von den Ordnungsämtern als ausführende Exekutive der Städte und Gemeinden, sowie – besonders verwerflich – von der bundesrepublikanischen Judikative (die Gerichte der gesamten Hierarchie von Bundesgerichtshof bis Amtsgericht, sowie die Verfassungsgerichte).
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Das Recht für jeden Deutschen zum Widerstand nach Artikel 20 (4) GG ist seit Jahren gegeben – theoretisch. Da aber der Staat – genau der Staat, der die Verfassung bricht – das Gewaltmonopol hat, ist Artikel 20 (4) GG nichts weiter als eine saft- und kraftlose Floskel.
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