Archive for 6. November 2020

Eine Islamisierung findet nicht statt?


Haldewang als Verfassungsschutzpräsident ungeeignet


Ein Verfassungsschutzpräsident muß sich an Gesetz und Recht halten.
Im Bundesamt für Verfassungsschutz ging ein Raunen um, als Chef Thomas Haldewang ankündigte, die AfD in aller Öffentlichkeit zum Prüffall zu erklären. Rechtliche Bedenken konnten ihn nicht davon abhalten, ebenso gab er nichts auf die Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes, wonach die Öffentlichkeit über verfassungswidrige Bestrebungen von Parteien nur informiert werden darf, wenn „gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, das ist dann der sogenannte Verdachtsfall. Eine Einstufung als bloßer „Prüffall“ ist im Gesetz dagegen überhaupt nicht vorgesehen.
Es dauerte nur wenige Wochen, bis das Kölner Verwaltungsgericht Haldenwang nach einer AfD-Klage untersagte, die Partei weiterhin als „Prüffall“ zu bezeichnen. Warum dieser sein damaliges Vorgehen juristisch vorab begutachten ließ und trotz Vermerk mit „Bedenken“ derart übers Ziel hinausschoss, kann nur mit absoluter Befangenheit erklärt werden – zum Schaden für die AfD als Partei und natürlich auch für den Verfassungsschutz selbst.
Spätestens jetzt müssen personelle Konsequenzen folgen. Haldenwang hat gezeigt, dass ihm die notwendige Neutralität für die Ausübung eines so wichtigen Amtes fehlt. Er sollte umgehend abgesetzt und sein Amt mit jemandem besetzt werden, der politisch neutral und im tatsächlichen Sinne des Verfassungsschutzes agiert!