Kann nur noch Schäffler die FDP retten?


Im FDP Forum fanden wir einen in Hinweis auf das Positionspapier des „Liberalen Aufbruchs“ innerhalb der FDP.  Diese politischen Vorstellungen des Bundestagsabgeordneten Frank Schäffler stehen im Gegensatz zum Handeln und Wirken der jetzigen FDP Führung. Wenn man genau hinschaut und zwischen den Zeilen liest,  finden sich hier durchaus Ansätze für ein neues Deutschland in einem Europa souveräner Nationalstaaten. Aber urteilen Sie selbst: Fundsache FDP Forum!

2 responses to this post.

  1. FS sinniert auf seiner Webseite:
    „Auf diese Weise wird der Staat, der als „Vereinigung von Menschen unter Rechtsgesetzen“ (Kant) eigentlich die Aufgabe hat, die Bedingungen zu schützen, unter denen die Willkür des einen Individuums mit der Willkür des anderen Individuums nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit zusammen bestehen kann, für gesellschaftspolitische Projekte sogenannter „Trä­ger der Zivilgesellschaft“ missbraucht. Der demokratische Staat verliert so den Anspruch, frei­heit­lich-demokratischer Rechtsstaat zu sein. Recht und Freiheit werden kampflos aufgegeben.

    Diesen Entwicklungen muss sich eine liberale Partei in allen gesellschaftlichen Bereichen mit „Vernunft und Widerstand“ und klaren Alternativen entgegenstellen. Wir brauchen in Deutschland und Europa mehr Recht und Freiheit und mehr Entscheidungsbefugnisse für je­den von uns. Die Politik braucht nicht nur mehr Transparenz und Klarheit, sondern wirksame Grenzen. Sonst entfernen sich die politischen Funktionäre in Berlin und Brüssel noch weiter von uns, als sie es bisher schon getan haben. Selbstbestimmung ist wichtiger als Mitbestim­mung – nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa.“

    Darf man dann folgerichtig die FDP-Position so interpretieren, dass sie den Raub unseres Selbstbestimmungsrechtes im Zusammenhang mit der kampflosen Aufgabe von Souveränitätsrechten an die Brüsseler Demokratur im Sinne der deutschen Bürger öffentlich anprangert und sich für Volksabstimmungen pro/contra EU und Euro einsetzen wird?

    Wohl kaum!
    An der Stelle sei dann doch die Frage erlaubt, was dieses ganze Geschwurbel soll

    meint Oeconomicus

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  2. Posted by Nachdenklich on 8. April 2012 at 17:33

    Hallo liebe Gemeinde,

    man könnte… wenn man wollte… aber ist es auch zulässig???

    Zum Ersten: der Begriff des Staates ist bei der FDP nicht gerade positiv besetz. Es ist zwar so das Sie (die FDP) sich mit einem Zitat der Staat sei die „Vereinigung [einer Menge] von Menschen unter Rechtsgesetzen [Kant]“ bezieht, aber mit keinen Wort gehen sie darauf ein wie und für wenn den die Rechtsgesetze in diesem Staat erstellt werden, nur das es nicht die richtig sind.
    Das Zitat stammt im übrigen aus: Immanuel Kant METAPHYSIK DER SITTEN, RECHTSLEHRE § 45, (1797 / 1798), nachzulesen bei: http://www.gewaltenteilung.de/kant.htm.

    Zum Zweiten: Der Begriff des Souveräns des Staates fällt in dem ganzen Artikel aber nicht einmal, und es wird auch nicht auf diesen Bezug genommen.

    Dabei ist Kant der Meinung das:

    Zitat (2): “Der Staat aus […] drei Gewalten sind: die Herrschgewalt, die Souveränität, in der Person des Gesetzgebers, die vollziehende Gewalt, die Exekutive, in der Person des/der Regierenden, und die rechtsprechende Gewalt, die Judikative, in der Person des Richters. Durch diese drei Gewalten binde und erhalte sich der Staat selbst nach den Freiheitsgesetzen. Außerdem garantiert die Gewaltentrennung die bürgerliche Freiheit innerhalb einer stabilen, gesetzlich normierten staatlichen Verfassung.“

    Und darüber hinaus

    Zitat (2): „Die gesetzgebende Gewalt kann nur dem vereinigten Willen des Volkes zukommen. Denn, da von ihr alles Recht ausgehen soll, so muß sie durch ihr Gesetz schlechterdings niemand unrecht tun können. Nun ist es, wenn jemand etwas gegen einen anderen verfügt, immer möglich, daß er ihm dadurch unrecht tue, nie aber in dem, was er über sich selbst beschließt (denn volenti non fit iniuria). Also kann nur der übereinstimmende und vereinigte Wille aller, so fern ein jeder über alle und alle über einen jeden ebendasselbe beschließen, mithin nur der allgemein vereinigte Volkswille gesetzgebend sein.“

    Leider hatt Herr Schaeffler aber mit keinem Wort gesagt ob er, wenn er von Bürgern spricht auch alle Staatsbürger meint und nicht nur die Besitzenden dieses Staates.
    Kant’s Meinung dazu:
    Zitat(2): Staatsbürger ist, wer berechtigt ist, seine Stimme abzugeben. Hierbei unterscheidet Kant zwischen dem aktiven und passivem Staatsbürger. Der aktive ist ein Besitzender von Boden, bzw. Land. Der Besitz ist individuell. Nur der aktive Bürger darf wählen. Frauen und Dienstleister, die keinen Besitz haben sind passive Bürger. Sie dürfen zwar gebildet sein, zählen aber dennoch nicht zu den aktiven Bürgern.

    Und nur:

    Zitat(2):
    „Staatsbürger [haben sogenannte] „unabtrennliche Attribute“, welche sind:
    Erstens die gesetzliche Freiheit – keinem anderen Gesetz zu gehorchen außer dem, dem man zugestimmt hat;
    Zweitens die bürgerliche Freiheit – keinem anderen im Volke als höher zu erkennen, Reziprozität;
    Drittens die bürgerliche Selbstständigkeit – keinem anderen im Volke untertänig zu sein.“

    Mit solchen Definitionen kann Herr Schaeffler die Zustimmung der (vermögenden) Staatsbürger für die Abschaffung von Kranken- und Rentenversicherung und der Abschaffung der Steuern (bei Herrn Schaeffler „Steuerwettbebewerb“) und des gesamten Zusammenhalt der Gesellschaft (zb. Abschaffung des Länderfinanzausgleichs) erreichen. Aber wollen wir das?

    Auch wenn einige Ideen nicht ganz eines gewissen Charmes entbehren zum Beispiel das „Obligatorische Verfassungsreferenden“ würde meine volle Unterstützung finden.

    Frage: kann man das Eine haben und das Andere lassen?

    ——————————————————————————————-
    Link und Zitate:
    1) http://www.gewaltenteilung.de/kant.htm
    2) http://www.grin.com/de/e-book/104833/kant-immanuel-im-vergleich-zu-j-locke-und-j-j-rousseau

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