„Verkommene Subjekte“? Wen CDU Funktionäre alles Verfassungsfeind schimpfen!


Wer das Maul aufreißt, sollte sich zunächst einmal an die eigene Nase fassen. Lesenswerter Beitrag zum Umgang des Begriffes Verfassungsfeindlichkeit durch die  CDU Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer aus dem Saarland. Fundsache bei „eigentümlichfrei“!

3 responses to this post.

  1. Posted by Suum Cuique on 4. Mai 2014 at 12:18

    „[…] Annegret Kramp-Karrenbauer. Die saarländische Ministerpräsidentin – Mitglied jener Partei Angela Merkels, die noch jeden Bruch der Maastrichter Verträge zur Euro-„Rettung“ mitmachte und zuletzt zum Beispiel mal wieder das Wahlgesetz mit einer Dreiprozentklausel zu eigenen Gunsten manipulieren wollte, obwohl sie wusste, dass dies verfassungswidrig war – nutzte ausgerechnet diesen ersten Mai, den parteipolitischen Gegner AfD „an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit“ zu orten. […]“

    – In der Bundesrepublik herrscht eine nahezu vollkommene Übernahme orwellscher Bedeutungsmanipulation von Begriffen und Synonymen.
    Das Staatskonstrukt BRD basiert auf dem Grundgesetz, hinter dem sich dieser Staat auch gleichzeitig erfolgreich verschanzt. Das gelingt vor allem deshalb, weil der Staat unter großem rhetorischen Brimborium Menschenrechtspostulate mit seiner Staatsorganisation im Grundgesetz geschickt miteinander vermengt hat. So macht sich automatisch jeder Kritiker des bundesrepublikanische Regimes der Feindschaft allgemeiner Menschenrechte verdächtig, erscheint in diesem Sinne als „Extremist“. Das Grundgesetz macht den Staat im legalistischen Sinne unangreifbar: er diktiert Macht, Methode und Gesetz.
    Als Synonym für das Grundgesetz wird gleichzeitig der Begriff „Die Verfassung“ verwendet. Und der Begriff „Verfassung“ ist wiederum Synonym für „Den Staat“.

    Daß „Die Verfassung“ als „Der Staat“ anzusehen ist, belegt alleine schon ihre rund sechzigmalige Veränderung seit ihrer Einführung, die somit also stets den politischen Intentionen der Machthaber angepaßt wurde.
    Der Staat „Bundesrepublik“ und der Begriff „Die Verfassung“ sind mithin identisch. Und da der Staat nicht staatsfeindlich sein kann, kann er logischerweise selbst auch nicht „verfassungswidrig“ handeln oder gar „verfassungsfeindlich“ sein. Jede in diesem Zusammenhang formulierte Kritik läuft daher ins Leere.

    Für Frau Kramp-Karrenbauer ist daher selbstverständlich „Die Verfassung“ gleichbedeutend mit „Dem Staat“ – und darin ist ihr nicht zu widersprechen. Das sollte jeder Träumer, der meint, „Die Verfassung“ garantiere ihm Grund- und sonstige Rechte, akzeptieren lernen. „Die Verfassung“ ist „Der Staat“ und der Staat handelt staatsopportunistisch.

    In diesem Sinne versteht Frau Kramp-Karrenbauer die AfD und jede andere oppositionelle Regung außerhalb des Blocks daher auch nicht als parteipolitische Gegnerschaft, sondern als an oder jenseits der Grenze zur Staatsfeindlichkeit. Und sie steht mit dieser Einstellung fest und sicher auf dem Boden des Grundgesetzes.

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  2. Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.

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