Tatort Regensburg: Sind Blockierer Straftäter?


Das grünlinke Milieu maßt sich immer mehr an, andere Menschen an der Ausübung ihres Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu hindern, indem sie Wirte bedrohen, Gebäude beschädigen oder auch die Zugänge zu den Veranstaltungslokalen blockieren.  So jetzt auch gegen eine Kundgebung der AfD in Regensburg. Die Polizei mußte die „Straftäter“ gewaltsam entfernen. Wir fragen nun den bayerischen Innenminister Herrmann und den Bundespolizeiminister de Maiziere. „Werden diese Straftaten verfolgt und wen werden sie statistisch zugeordnet, Rechten oder Linken?“ Focus!

2 responses to this post.

  1. Posted by Uranus on 3. Mai 2014 at 17:35

    Wer Gastwirte mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, begeht eine Straftat nach § 253 StGB. Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, begeht eine Straftat nach § 303 StGB. Sofern es solche Vorkommnisse in Regensburg gegeben hat, liegen juristisch einwandfreie Straftatbestände vor. Allerdings könnte die Ermittlung der Verantwortlichen dafür auf Schwierigkeiten stoßen. Das links-grüne Milieu, zu dem heutzutage getrost auch einige Demokraten, Politiker, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter sowie sämtliche Journalisten der Mainstream-Journaille gezählt werden können, wird sicherlich alle Augen zudrücken, wenn es darum gehen sollte, die Straftäter zu ermitteln und zur Verantwortung zu ziehen.

    Aber etwas anderes beunruhigt mich in diesem Zusammenhang sehr viel stärker. In dem Buch „LTI“ (Lingua Tertii Imperii – Sprache des Dritten Reiches) beschreibt der Autor Viktor Klemperer sehr anschaulich, was im Dritten Reich als Heldentum angesehen wurde. Ein „Held“ war nach der Denkweise und Sprache des Dritten Reiches jemand, der auf jede mögliche Art und Weise Andersdenkende der Denunziation, Verfolgung, Verhaftung, Folter und Zerstörung bis hin zur Ermordung preisgab. Dafür gab es dann Orden und verschiedene Auszeichnungen für die „Helden“.

    Es ist beunruhigend zu sehen, daß auch heute wieder die Sprache des Dritten Reiches zunehmend um sich greift, leider aber angewendet von denen, die doch unentwegt zum „Kampf gegen Rechts“ aufrufen, also von Demokraten, Politikern, Polizeibeamten, Staatsanwälten, Richtern sowie sämtlichen Journalisten der Mainstream-Journaille des links-grünen Milieus. Andersdenkende werden auch heute wieder denunziert, bedroht, verfolgt, zusammengeschlagen, verhaftet und möglicherweise ermordet, indem der Mord als Selbstmord oder Unfall getarnt wird. Diejenigen, die solches heute tun, sind auch heute wieder „Helden“ und werden entsprechend mit Auszeichnungen belohnt. Beispielsweise mit reichlichen Zuwendungen in Form von Fördergeldern aus dem Steuertopf oder auch symbolisch mit nutzlosem Blech in Form des Bundesverdienstkreuzes.

    Diejenigen, die sich auch heute wieder der Sprache des Dritten Reiches bedienen, insbesondere also Demokraten, Politiker, Polizeibeamte, Staatsanwälte, Richter sowie sämtliche Journalisten der Mainstream-Journaille aus dem links-grünen Milieu, sind somit Rassisten der schlimmsten Kategorie. Denn, wir erinnern uns, nach der Definition der Betreiber der Seite no-nazi.net betont Rassismus nicht die individuelle Andersartigkeit, sondern eben eine verallgemeinernde, gruppenbezogene Andersartigkeit. Das heißt, die Gruppe der Andersdenkenden, die dem Jubelrassismus des links-grünen Milieus nicht zu folgen gewillt ist, wird einfach mal mit dem Stigma einer verallgemeinernden, gruppenbezogenen Andersartigkeit überzogen und in der Folge gewissermaßen zum Abschuß freigegeben, denn die Jubelrassisten beanspruchen mit dreister Selbstverständlich auch die Deutungshoheit darüber, das Denken und Handeln Anderer nach ihrem rassistischen Gusto zu bewerten.

    Aber, und das stimmt zuversichtlich, auch denjenigen, die sich heute zum Zwecke der Propaganda und Manipulation der Sprache des Dritten Reiches bedienen, wird künftig infolge der digitalen Revolution ein scharfer Gegenwind immer heftiger ins Gesicht blasen.

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  2. Posted by DarkynanMP on 3. Mai 2014 at 13:23

    Blockierer stellen ihre Rechte über die der anderen. Das mag einen Sinn machen, wenn es etwa darum geht, Fussballhooligans vom Weg in eine Innenstadt abzuhalten o.vglb.
    Es geht aber nicht an, daß andere Menschen dadurch an der Ausübung höherwertiger Rechte gehindert werden.
    Darum handelt es sich i.d.R. bei grünlinken Aktionen, weswegen diese -charakteristisch- auch im Vorfeld auf dem politischen Flügel versuchen, sich Verdrändungsleistungen über Wortschöpfungen staatstragenden Ausmaßes zusammenzuzimmern.

    Wer ihnen nicht zustimmt, ist mindestens verdächtig, an den Massenmorden in Ruanda o.ä. beteiligt gewesen zu sein.

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