Gauck heute und gestern!


Das ist wirklich der Hammer. Das Bundesverfassungsgericht bittet den Herrn Bundespräsidenten den ESM nicht zu unterschreiben. Als wenn wir so etwas geahnt hätten, haben wir an dieser Stelle gestern noch gefragt: „Verfassungsbruch durch den ESM und wie verhält sich Gauck?“ rundertischdgf! Daß der Bundespräsident gebeten werden muß, die Gesetzgebung zum ESM nicht zu unterschreiben, ist schon mehr als ein starkes Stück. Aber im Ernst, eigentlich hätte Gauck selbst darauf kommen können, daß der ESM verfassungswidrig sein könnte. Der Spiegel!

2 responses to this post.

  1. Posted by Gutartiges Geschwulst on 22. Juni 2012 at 10:28

    Gaucks plötzliche Bedenken, und die daraus resultierende Show-Einlage unseres Bundesverfassungsgerichts, sind nicht mehr, als billige, mediale Täuschungsmanöver.
    Unsere belanglosen Verfassungsrichter werden sich zunächst geschmeichelt fühlen, ob ihrer scheinbaren Bedeutung, bedächtig ihre greisen Häupter schütteln, sich danach im persönlichen Gespräch von Mama Angie einseifen lassen, anschließend den ESM-Vertrag von seinen gröbsten Rechtschreibefehlern befreien, voller Selbstmitleid absegnen und dem Präsidenten vorlegen.
    Gauck wird, weinenden Herzens, doch mannhaft wie stets, seine Unterschrift geben.
    Am Schluss sind alle redlich erschöpft, gehen nach Hause und sinken ihren jeweiligen Lebensgespunsten zu Füßen, mit den Worten:
    “Was glaubst du, Mausi, wie schwer mir diese Entscheidung gefallen ist?”

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  2. Posted by Suum Cuique on 22. Juni 2012 at 9:46

    „Aber im Ernst, eigentlich hätte Gauck selbst darauf kommen können, daß der ESM verfassungswidrig sein könnte.“

    Hat’s ihm denn vorher wer gesagt?

    Das Grundgesetz besteht aus 146 Artikeln, die zahlreichen Unterartikel nicht mitgerechnet, welche in unzähligen Kommentaren erläutert werden. Trotzdem fehlt ihm jede gedankliche Klarheit und es ist in sich widersprüchlich bis zur Absurdität.

    Sollte Gauck oder irgendein anderer Bundespräsident das alles einmal gelesen und verinnerlicht haben, könnte er gleich von Schloß „Bellevue“ ins Sanatorium „Seelenfrieden“ wechseln. Und da macht der „Ehrensold“ von 200.000 € plus Privilegien wenig Sinn. Der
    Mann ist zweiundsiebzig, und wenn er, nachdem er mit diesem Job durch ist, noch ein
    bisschen die Puppen tanzen lassen will, sollte er sich die Birne nicht allzusehr von Grundgesetzeslyrik aufweichen lassen.

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