Friedrich, der Gedankenjäger


Der Friederich, der Friederich, das war ein arger Wüterich!

Ähnlichkeiten mit handelnden Personen sind rein zufällig! So erklärte unser Innenminister Friedrich heute im Zusammenhang mit dem „Skandal“ um die Sportlerin Drygalla , wir dürfen kein (rechts) extremistisches Gedankengut (NDR Hofbericht!) bei Sportlern dulden. Hoppla, Gedankengut? Kann der Gedanken lesen? Die Gedanken sind doch immer noch frei, so denken wir zumindest. Aber darf das auch nicht gedacht werden? Welche Gedanken sind erlaubt, welche nicht? Mit der Peitsche in der Hand, um allen die richtigen Gedanken einzuprügeln? Das Lied! Übrigens auch die Sippe muß haften, so will das unser oberster Verfassungshüter, weil es wohl auch im Grundgesetz steht, oder vielleicht doch nicht? Aber im Ernst, wer keine Angst vor dieser Peitsche hat, wer genau das Gegenteil von dem annimmt, was uns die Gazetten in diesem Fall vorsetzen, der soll das lesen. Blog Jürgen Elsässer!

 

2 responses to this post.

  1. Posted by Bruno on 6. August 2012 at 8:25

    Hallo die Jagd auf alles was “extremistisch” nach dem Verständnis dieses Ministers Friedrich ist geht los!
    Bitte er hat im Spiegelartikel nicht ausdrücklich „rechts“ gesagt, möglich das
    dieser Begriff total neu definiert wird!

    Nebenbei , denkt er da wirklich nur an die Gegner seiner Regierungschefin?
    Wenn diese Sportlerin mit nach London fahren durfte durfte, dann nur aus Propagandazwecken, bewußt inszeniert auf der Weltbühne um die politische „Reinheit“ nach außen zu signalisieren!

    Hier ist eine große politische Sauerei gelaufen, sollte man doch mal fragen was z. B in der Familie Merkel /Sauer privat so über deutsche Politik geredet wird !
    Wie viele ehemalige Nazis und Kommunisten gewendete Honeckers machen heute noch Politik und da greifen diese neuen Rotfaschisten in ihre Trickkiste ….
    unfassbar was sich in Deutschland abspielt!

    Zu Familie Merkel heißt es :
    “Davon abgesehen schirmt Sauer sein Privatleben vor den Medien ab.
    Anfragen zu Interviews, die sich nicht auf seine wissenschaftliche Arbeit beziehen, lehnt er konsequent ab.”
    http://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Sauer

    “Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich forderte in der Affäre “gründliche Aufklärung”. “Extremistisches Gedankengut hat im Sport keinen Platz.
    Denn Sportler sind auch Vorbilder. Der Sachverhalt muss deshalb umfassend und gründlich geklärt werden”, erklärte der auch für den Sport zuständige Minister der “Bild”-Zeitung.”
    http://www.spiegel.de/panorama/ruderin-drygalla-distanziert-sich-von-rechter-szene-a-848352.html

    Warum sagt dieser Friedrich Minister eigentlich so lapidar, „…im Sport kein Platz“, suggeriert aber damit, wo anders schon noch !
    Weiß dieser Gedankenjäger eigentlich noch wen er verfolgen und den Garaus machen will!
    Ja Politiker sind keine Vorbilder, sondern ganz eigenständige Machtmenschen, nur da, um anderen Menschen welche anders denken, mit allen Mitteln ihren politischen Dreck
    aufzuzwingen!

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  2. Posted by Suum Cuique on 6. August 2012 at 8:23

    Das bundesrepublikanische Regime geht hier sogar weit über den gängigen Begriff der Sippenhaftung hinaus, denn sonst wären ja auch die Montagues‘ und die Capulets als EINE Sippe anzusehen.
    Es geht um eine private Beziehung, die in einem Rechtsstaat Privatsache ist, und um nichts anderes. Aber die BRD ist kein Rechtsstaat.
    „For never was a story of more woe, than this….“ als Deutscher in der BRD zu leben.

    Der Herr Polizeiminister der Bundesrepublik Deutschland maßt sich an, als oberster Verfassungshüter, Kontrolle über das „Gedankengut“ des Untertanen auszuüben. Und er steht damit, das sei ausdrücklich betont, ehern auf dem Boden des Grundgesetzes:

    „Art.5: Recht auf Meinungs- und Gedankenfreiheit.
    (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
    (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“

    In Art. 5 GG wird in EINEM Absatz ein Recht gewährt und gleichzeitig in ZWEI Folgeabsätzen dieses Recht auch wieder beschnitten.
    Recht ist etwas Lebendiges, es entwickelt sich fort. Der Art. 5 GG läßt sich daher auch problemlos auf das Verbot „rechten Gedankenguts“ hin erweitern. Und dabei kann das „rechte Gedankengut“ gleichzeitig so blumig präzise definiert werden, wie die Formulierung von den „Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“. Es kann also alles und jedes sein; ganz dem Opportunismus der herrschenden Kaste geschuldet, was „rechtes Gedankengut“ ausmacht und was nicht. Wer also einen eigenen Gedanken entwickelt hat, sollte daher sicherheitshalber erst einmal den Herrn Bundespolizeiminster konsultieren, ob dieser auch grundgesetzkonform ist, bevor er ihn denkt.

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