Verfassungswidrige Vorstellungen der Grünen


Baden-Württembergs Grüne wollen Geschlechterquote (50:50) in Kommunalwahllisten aller Parteien gesetzlich vorschreiben! Das ist eindeutig verfassungswidrig und undemokratisch!

Eine Partei stellt ihre Liste durch ihre Mitglieder in geheimer Wahl auf und nicht anders! Nur die bestimmen die Zusammensetzung der Wahlliste und nicht grüne Funktionärinnen! Grüne könne ja machen was sie wollen, aber sie haben die Finger von den anderen Parteien zu lassen. Wir leben nicht im SED Staat!

Aber urteilen Sie selbst:  Vorstellungen der Fraktion der Grünen!

 

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