Merkel oder Seehofer, wer kann schneller seine Meinung ändern?


Heute lesen wir bei den „Deutsche-Wirtschafts-Nachrichten„, daß Merkel sich durchaus einen erneuten Schuldenschnitt für Griechenland vorstellen kann. Gestern vernahmen wir noch ganz andere Worte der Regierung.

Wir Niederbayern wetten, daß sich natürlich Seehofer verbal wieder mal für unsere bayerische Seele oder besser zur Vera… der Wähler quer legt: „Mit uns, mit der CSU, ist das nicht zu machen, diese rote Linie wird nicht mehr überschritten! “ Aber keine Angst, bis Übermorgen ist ihm ein flotter Spruch eingefallen, damit auch er  über diese, wiedermal „allerletzte“, rote Hürde hüpfen kann.

2 responses to this post.

  1. Posted by Gerhard Bauer on 31. Oktober 2012 at 5:05

    In den obersten Banketagen wird sehr schnell auf veränderte Umstände und Bedürfnisse reagiert, da müssen die Oberfuzzys der Bunten Republik eben mithalten. Etwas mehr Verständnis bitte.

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  2. Posted by Suum Cuique on 30. Oktober 2012 at 14:13

    Im demokratischen Staat ist eben alles eine Beute der Demokraten.

    In was unterscheidet sich eigentlich der demokratische bundesrepublikanische Staat von seinen „vordemokratischen“ Vorgängern, etwa dem Königreich Preußen?

    Der „vordemokratische“ Staat hatte ein Staatsoberhaupt, das unabhängig von den Parteien war.
    Der Regierungschef und sein Kabinett hatten über ihre Tätigkeit dem Staatsoberhaupt Vortrag zu halten und sich gegenüber dem Parlament zu verantworten. Zwischen den drei höchsten Staatsinstitutionen gab es klar definierte Kompetenzen.
    Die politischen Verantwortungsträger hatten einen Schwur auf die Verfassung abgelegt und waren an Recht und Gesetz gebunden.
    Die Justiz war unabhängig und gleichzeitig keinesfalls eine Art Überregierung. Der „vordemokratische“ Staat benötigte kein „Verfassungsgericht“, das ihn verfassungskonform zu korrigieren hatte. Die Aufgabe der Justiz war also nicht die Überwachung des Staates.
    Das Parlament hatte nicht zu regieren, sondern im wesentlichen über Höhe und Verwendung der Finanzmittel zu befinden (heute noch „Königsrecht“ genannt). Seine Aufgabe bestand in der wirkungsvollen Kontrolle der Regierung.
    Keine politische Institution durfte sich anmaßen, am Staat oder am Volk gesellschaftlich herumzuexperimentieren.
    Der Staat war dem Schutz und der Sicherheit sowie den existenziellen Interessen seiner Bürger verpflichtet. Alle Gesetzgebung war nach diesem Primat ausgerichtet.
    Der „vordemokratische“ Staat hatte kein ideologisches Selbstverständnis sondern ein vernunftorientiertes.

    Der ideologiefreie Staat provoziert allerdings den Sozialismus und fordert ihn heraus, revolutionär verändernd zu wirken. Der Sozialismus ist bestrebt, die Gesellschaft willenlos und sich gefügig zu machen. Im Gegenzug dafür lockt er mit Karrieren.

    Aus der Ideologie des Sozialismus entsteht der „demokratische“ Staat. Institutionelle Unabhängigkeit kennt er nicht mehr. Er weitet sich auf alle Bereiche der öffentlichen Meinung aus. Regierung und Parlament werden in ihm eins. Es geht nicht mehr um Begrenzung und Bewilligung öffentlicher Ausgaben in der klassischen Form des Parlamentarismus, sondern um öffentlich finanzierte Gesellschaftsexperimente. Innerhalb dieser Experimente sind Sicherheit, Schutz und Interessen der Bürger des demokratischen Staates zur Disposition gestellt. Die Gesetzgebung des demokratischen Staates dient ausschließlich seiner ideologischen Verfestigung.

    Der ideologische Staat ist die Domäne des Sozialismus. Je nach Zweckmäßigkeit spalten sich sozialistische Parteien auf oder bilden Parteienblöcke mit angeblich „bürgerlichen“ Parteien. Die ideologische Zielrichtung bleibt dabei jedoch immer dieselbe – den „demokratischen“ Staat als Beute gegenüber dem Volk zu sichern und sich durch mehr oder weniger offenkundig manipulierte Wahlen zu legitimieren.

    So kommt es dann auch dazu, daß ein Volk sich gegenüber den Launen und Meinungen seiner Obrigkeit wehrlos ausgeliefert sieht.

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