Sind jetzt Sarrazin und Buschkowsky, SPD, auch Rassisten?


Die UN kritisiert, daß in Deutschland Sarrazin nicht gerichtlich wegen seines Buches, Deutschland schafft sich ab, verfolgt werde. Das angerufene Gericht lehnt ein Verfahren gegen Sarrazin ab, weil seine Ansichten rechtlich nicht zu beanstanden seien. Laut Tagesspiegel scheint die CDU das als unhaltbaren Zustand anzusehen, der mit entsprechenden Gesetzen geändert werden muß. Meinungsfreiheit? Davon scheinen die CDU Funktionäre nichts zu halten.  Der Berliner Tagesspiegel! Fazit: Wer die Wirklichkeit benennt, der soll zukünftig strafrechtlich gejagt werden können.

2 responses to this post.

  1. Posted by Tyrannosaurus on 13. Juli 2013 at 14:06

    Wenn alle Rassisten ausgewiesen würden sehe man kein Kopftuch und keinen Kopftreter mehr in Deutschland!

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  2. Posted by Uranus on 13. Juli 2013 at 12:53

    Auch hier taucht wieder die Frage auf, was noch alles geschehen muß, damit weite Teile der Bevölkerung die Parallelen des damaligen braunen Sozialismus mit dem heutigen roten und grünen Sozialismus endlich wahrnehmen wollen:

    Die Parallelen der NSDAP mit der SPDCDUCSUFDPGRÜNELINKESED.

    Die Parallelen der Schlägertrupps der SA (Sturmabteilung) mit den Schlägertrupps der Antifa.

    Die Parallelen der Gestapo und der Stasi mit der NATO Geheimarmee Gladio.

    Die Parallelen des von den braunen Sozialisten „Gleichschaltung“ genannten Einstampfens der Bevölkerung in einem kontur- und meinungslosen Einheitsbrei mit der heute von den roten und grünen Sozialisten sogenannten „sozialen Gerechtigkeit“.

    Die Parallelen des damals „jüdisch-bolschewistischer Untermensch“ genannten Feindbildes mit dem heute „rechtsextremer Rassist“ genannten Feindbild.

    Die Parallelen des damals „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ genannten Ermächtigungsgesetzes mit dem heute „Europäischer Stabilitätsmechanismus“ genannten Ermächtigungsgesetz.

    Die Parallelen der damals tausendfach sofort vollstreckten Todesstrafe an „Widerständlern“ ohne Gerichtsverhandlung mit der heute wieder im Lissabon-Vertrag der Europäischen Union festgeschriebenen Möglichkeit zur sofortigen Vollstreckung der Todesstrafe ohne Gerichtsverhandlung an „Aufständischen“.

    Was muß noch alles geschehen, damit die Parallelen auffallen?

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