Prof. Sinn: Gegen Zuwanderung in Sozialhilfe-Systeme muß das Heimatlandprinzip eingeführt werden!


Professor Sinn sieht große Gefahren auf uns zukommen. Arbeitslose strömen aus vielen EU Ländern nach Deutschland in unsere Sozialsysteme. Als Lösung sieht er nur die Möglichkeit das Wohnlandprinzip innerhalb der EU in ein Heimatlandprinzip zu wandeln. Wer zum Arbeiten nach Deutschland zuwandert und hier arbeitslos wird, der kann nur die Sozialleistungen in seinem Heimatland in Anspruch nehmen. Das berichtet die Wirtschafts-Woche . Das ist ein sehr vernünftiger Vorschlag. Ob sich an diesen Vorschlag auch nur ein Politiker der Groko traut? Im Koalitionsvertrag steht da nichts drin. Selbst von einem Gauweiler hört man diesbezüglich nichts. Das Thema muß auf den Tisch, auch jetzt im Europawahlkampf.

5 responses to this post.

  1. Posted by Jupps Hund on 3. Dezember 2013 at 21:41

    In den USA, die man als Einwanderungsland ja sogerne vorführt, hat man die ersteh zehn Jahre nach der Einbürgerung (sic!) keinen Anspruch auf Sozialleistungen, und vor der Einbürgerungen müßen Anträge auf Aufenthalt grundsätzlich vom Ausland aus gestellt werden, selbst wenn man seinen Wohnsitz in den Staaten hat. Wird der nämlich abgelehnt, lassen die einen erst garnicht mehr rein.

    Wenn man will, geht das alles ganz einfach – es sei denn, man spielt „ich will aber nicht“ weil man nicht darf. Es ist der Unterschied zwischen Besatzern und Besetzen.

    Im offiziellen Sprachgebrauch der Amerikaner hat die „BRD“ übrigens den Status eines „halbsouveränen Protektorats“ – das ist sowas wie Böhmen und Mähren nach der Zerschlagung der restlichen CSSR. Man könnte fast meinen, in Nordamerika gäbe es ein „viertes Reich“ mit einer neuen „Herrenrasse“. Der oft kolportierte Status „Vasall“ geht eben an der Realität vorbei – die „BRD“ ist viel weniger.

    Übrigens, in den Zusatzabkommen mit den Westallierten zur „Wiedervereinigung“ über die „unkündbaren Siegerrechte“ gibt es einen Passus, der die Einführung von Volksentscheiden verbietet. Damit ist auch das Grundgesetz als Herschaftsdoktrin festgeschrieben – unterhalb der Dekrete der Besatzer.

    Like

    Antworten

  2. Posted by Fenek on 3. Dezember 2013 at 18:00

    Das ist zutiefst unfair! Hier der Beweis: Angenommen, ein Slowake wandern nach Deutschland ein. Er arbeitet 15 + Jahre, und zahlt HIER seine ganzen Abgaben ein. Dann wird er arbeitslos. Tja, Pech gehabt! Hau ab in die Slowakei, die soll dich versorgen. Also das Land, wo er NICHT 15+ Jahre eingezahlt hat Das macht das Entsendeland zum Gelackmeierten, der Gewinn bleibt in Deutschland, das Risiko und den Verlust trägt das Entsendeland. Ich verstehe, dass das mit den Roma so nicht geht, aber bitteschön! die allermeisten Ausländer, die zum Arbeiten und für länger kommen, arbeiten tatsächlich und erwirtschaften Gewinne für Deutschland.Sollen die jetzt abgezogen werden, weil Deutschland mit dem Romaproblem nicht zu Potte kommt?!

    Like

    Antworten

    • Posted by AFD-Wählerin on 3. Dezember 2013 at 21:37

      @ Fenek,

      Das Heimatlandprinzip würde selbstverständlich nicht für erarbeitete (erworbene) Ansprüche oder Anwartschaften – wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Renten- oder Pflegegeldansprüche – gelten.
      Es wäre aber anzuwenden auf Einwanderer, die keinerlei erarbeitete Ansprüche haben, nach dem Wohnortprinzip aber Kindergeld, Hartz IV oder sonstige Transferleistungen beanspruchen können, weil sie eine einzige Leistung vollbracht haben – nämlich einen Wohnort in Deutschland anzumelden.
      Wenn Einwanderer – wie in dem von Ihnen genannten Beispiel – 15 und mehr Jahre in Deutschland erwerbstätig sind und dann arbeitslos werden, haben sie Anspruch auf Leistungen nach dem SGB III, zudem erworbene Renten- und Pflegegeldanwartschaften.
      Sollte ein Einwanderer nach 15 und mehr Jahren Erwerbstätigkeit arbeitslos bleiben und bis zum Rentenalter und darüber hinaus dauerhaft auf Sozialhilfe angewiesen sein, würde dafür das Heimatlandprinzip gelten, wobei hierzulande erworbene Renten- und Pflegegeldansprüche von den hiesigen Versorgungsträgern zu bezahlen wären.

      Like

      Antworten

  3. Posted by AFD-Wählerin on 2. Dezember 2013 at 17:45

    Die Forderung des Heimatlandprinzips (anstelle des Wohnsitzlandprinzips) ist nicht neu. Prof. Sinn hat diese Forderung ebenso erhoben wie etwa Prof. Lucke. Die Forderung ist richtig. Sie wäre auch längst umgesetzt worden, wenn das politisch gewollt wäre. Offenbar ist aber das Gegenteil, nämlich die Einladung von EU-Sozialtouristen, politisch gewollt.
    “Es geht nicht um Recht oder Unrecht in der Einwanderungsdebatte, uns geht es zuerst um die Zurückdrängung des deutschen Bevölkerungsanteils in diesem Land.”
    (Vorstand Bündnis90/Die Grünen)
    EU-Sozialtourismus wie Massenzuwanderung von Scheinasylanten könnten sofort gestoppt werden, wenn das gewollt wäre. Das ist aber nicht der Fall, sondern Massenzuwanderung ist politisch erwünscht. Ich hoffe, dass die Blockparteien die Quittung auch dafür bei der Europawahl erhalten, und dass darüber hinaus die Bürger ihren Unmut über die Politik der Masseneinwanderung wahrnehmbar äußern.

    Like

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar