Oma muß 100 Euro Strafe bezahlen, weil sie einen 11 jährigen Bub Neger nannte


Dieser Bursche belästigte zuvor die alte Frau, die dann so reagierte, wie es die Hamburger Morgenpost berichtet. Wer und weshalb diese Dame überhaupt vor Gericht gezerrt wurde, geht aus diesem Zeitungsbericht nicht hervor.

10 responses to this post.

  1. Aus dem Handbuch für Journalisten: die politisch korrekte Bezeichnung für Schwarze Menschen ist: Schwarze Menschen. Weder Farbiger, ein Relikt aus der Kolonialzeit, noch Neger, einem rassistisch belegtem Begriff. Nach den journalistischen Richtlinien des Presserates soll die Hautfarbe (oder ethnische Zugehörigkeit) nur genannt werden, wenn sie zum Verständnis der Nachricht unmittelbar notwendig ist. So gilt das für Journalisten – und sollte für jeden von uns gelten. Sonst kann das passieren, was der Oma passiert ist: eine Strafe wg. Beleidigung. Und da sind unsere Gerichte unerbittlich. Das mag man gut finden oder nicht, aber es ist so.

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    • Posted by jojo471160 on 9. Mai 2015 at 11:15

      Ich finde „schwarzer Mensch“ gekünstelt und unnatürlich. Dieser Begriff kommt mir nicht über die Lippen, eher afrikanisch. Schwarzer halte ich auch nicht für positiv, genauso wie weißer.
      Außerdem erreicht der, der andere zu Handlungen zwingt, garantiert das Gegenteil. Das trägt überhaupt nicht zur Lösung eines Konflikts bei, sondern schürt nur noch mehr den Unterschied.

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  2. Posted by Querbeet on 8. Mai 2015 at 17:23

    Hat dies auf QUERBEET, was mir auffällt im Netz rebloggt und kommentierte:
    Farbiger kann man ja auch nicht sagen, denn die Schwarzen sind ja nicht bunt, oder ?

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  3. Posted by jojo471160 on 19. April 2015 at 10:55

    Hat dies auf Deutschlands Suizid rebloggt und kommentierte:
    Zu meiner Jugendzeit wäre es ganz normal gewesen, wenn ich aufmüpfig gegenüber Erwachsenen war, hätte ich zu Hause noch eine Watschen kassiert. Und wenn es nicht so gewesen wäre, dann hätte mein Vater dieser Dame einen Besuch gemacht und die Sache geklärt. Das aber hier ist unwürdig und diskriminierend gegenüber der alten Dame. Daher sollte man eher einen Appell an die Eltern richten, den Kindern wieder mehr Respekt vor Erwachsenen beizubringen.

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    • Moin. Das ist eine Sichtweise – und die kenne ich aus meiner Kindzeit zu gut. Und ich stimme zu, eine Erfahrung die ich seit Jahren als Integrationsbetreuer immer wieder gemacht habe, dass der Respekt von Kindern gegenüber Erwachsenen, bspw. Lehrern, teilweise verloren gegangen ist. Wenn ich mir dann allerdings die Elternhäuser anschaue, wundert mich das nicht. Kinder nehmen das an, was ihnen vorgelebt wird. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist – für mich – dass auch Kinder Respekt verdienen, dass sich Erwachsene Kindern gegenüber genau so respektvoll verhalten sollten, wie sie von den Kindern behandelt werden wollen. Wie sollen es die Kinder sonst lernen? Egal was das Kind vorher gemacht haben mag, es als „Neger“ zu bezeichnen ist in unserem Rechtssystem eine Beleidigung. Und damit meine ich nicht nur die deutsche Rechtsprechung, sondern das gilt auch genau so in unseren Nachbarländern. Ob man das nun gut findet oder nicht, es ist so.
      Viele Grüße

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      • Posted by jojo471160 on 9. Mai 2015 at 11:03

        Sven, den Begriff Neger gibt es schon seit Urzeiten und er wurde erst vor kurzem negativ beladen, was er im Grund gar nicht ist. Negative Begriffe sind z.B. Bimbo, nigger. Natürlich können wir sie auch einfach als Afrikaner bezeichnen, warum nicht?
        Leider geht es hierbei nicht darum, sondern um eine einseitige Maßregelung einer zu Recht empörten Frau. Wenn es eine ausgewogene Rechtsprechung gewesen wäre, so hätten beide bestraft werden müssen, wenn es eine gerechte ist, so hätte das einfach als einen ganz normalen Streit angesehen werden müssen, der ohne Einmischung Dritter hätte beigelegt werden können.

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      • Moin jojo, richtig, den Begriff Neger gibt es schon lange, und schon immer war er rassistisch belegt. Und ob nun deutsch „Neger“, amerikanisch „Nigger“, spanisch „Negro“, oder in welcher Sprache auch immer, spielt dabei keine Rolle. In Deutschland, aber auch anderswo, hat sich spätestens Mitte der 70er im offiziellen Sprachgebrauch die Nichtverwendung des sog. „N-Wortes“ durchgesetzt. Mir wäre damals schon jeder Bericht o. ä. „um die Ohren gehauen worden“, wenn ich „Neger“ statt „Schwarzen Menschen“ geschrieben hätte, sofern die Hautfarbe überhaupt eine Rolle gespielt hätte.
        Auch mit der „einseitigen Maßregelung“ ist das so eine Sache: Die Überschrift mag das von der Wortwahl her implizieren, aber eine Strafe wird nur ausgesprochen, wenn die Tat, hier die Beleidigung, auch rechtswidrig ist und die Frau schuldhaft gehandelt hat. Selbst wenn das Kind zuvor auch bspw. die Frau beleidigt haben sollte und deswegen hätte bestraft werden müssen, kann es aber nicht bestraft werden, weil es nicht strafmündig ist.
        Sorry, ich möchte nicht „klugscheißern“, aber das war mein Versuch einer rein sachlich-juristischen Beurteilung. Liegt wohl an meinem ehemaligen Job. Und wer hier nun die Frau angezeigt hat, dass wissen wir beide nicht. Mal rein hypothetisch: Wäre bspw. bei einer Streitschlichtung ein Polizist Zeuge des Vorfalls geworden, so hätte er kaum eine andere Wahl gehabt, als die Straftat der Beleidung zur Anzeige zu bringen, zumindest die Eltern zu fragen, ob sie einen Strafantrag stellen (Privatklagedelikt). Wie gesagt, dass sind die allgemeinverbindlichen „Spielregeln“ in unserer Gesellschaft. Die mögen uns nicht immer passen, aber ohne sie geht es doch auch nicht.
        Um die Überschrift mal zu versachlichen, wie würdest du die beurteilen: „Frau muss 100 € Strafe zahlen, weil sie einen Schwarzen Jungen als ‚Neger‘ beleidigte.“

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      • Posted by jojo471160 on 9. Mai 2015 at 14:58

        Ich und sehr viele andere empfinden Neger nicht als Schimpfwort und so war es von der alten Dame auch nicht gemeint. Neger war nicht negativ belegt und war sogar der frühere normale Sprachgebrauch, also kann das dieser alten Dame auch nicht vorgeworfen werden. Daher auch die allgemeine Empörung. Hier wurde mit Kanonen nach Spatzen geschossen und bedeutet auch dass sich die Justiz zu wichtig nimmt. Wir haben wichtigere Probleme als das. Wenn ich andere belästige und dann als Arschloch tituliert werden mache ich doch auch nicht so einen Popanz. Es geht hier um die Verhältnismäßigkeit eines Streits und dessen Behandlung. (Ich vermute mal, dass da wieder bestimmte Kreise insistiert haben)
        Es handelte sich daher um ein Gesinnungsurteil (im Sinne von political correctness). Da regt sich allein schon natürlicher Widerstand.
        Zu den Spielregeln, der Polizist hätte den jungen schnappen müssen und zu seinen Eltern bringen und dort den Sachverhalt schildern sollen und zu der Damen sagen, dass sie das Wort heute nicht mehr verwenden darf. Aber ich merke schon, heute ist wieder anstänkern mode. (war das jetzt nicht politisch korrekt?)
        In den USA ging die Ohrfeige der Mutter durch die Runde, in D erstattet man wohl Strafanzeige gegen die Mutter wegen Körperverletzung und findet das gerecht. Grrmpff!

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  4. Posted by jojo471160 on 19. April 2015 at 5:36

    Das ist „Deutsch-„land.

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  5. Posted by Arkturus on 18. April 2015 at 19:33

    Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.

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