Religion ist Privatsache


und hat seine Grenzen, wenn sie nicht mehr die säkulare Gesellschaft achtet.  Für diese Position standen eigentlich immer die Liberalen (oder vermittelten das zumindest in der Öffentlichkeit). Aber jetzt scheint sich die FDP mehr und mehr den Zwängen anzupassen, die durch die Zuwanderung entstehen. Anpassung ist angesagt. So begreifen wir diese Information, die uns heute von der Friedrich Naumann Stiftung zugeschickt wurde. Offene Religionspolitik der FDP!

Schlüsselsätze im Beitrag:

Liberale Grundsätze nach 1945:  „Die Forderung nach einer strikten Trennung von Staat und Kirche war der feste Anker, der die liberale Partei nach dem Zweiten Weltkrieg davor bewahrte, wie alle anderen bürgerlichen Parteien von CDU und CSU aufgesogen zu werden.“

Liberale Grundsätze morgen? „Es ist eine Religionspolitik zu entwickeln, die der Vielfalt in Deutschland und weltweit gerecht wird. Sie soll helfen, die Staaten weltweit zur Heimat all ihrer Bürger zu machen, ganz gleich ob sie Christen, Muslime, Hindu, Buddhisten, Juden, Nichtreligiöse oder Anhänger anderer Bekenntnisses sind.“

3 responses to this post.

  1. Posted by tyrannosaurus rex on 26. Juli 2012 at 19:28

    Deshalb wurde das GG als Richtschnur unseres Zusammlebens entworfen. Ausnahmslos Jeder, der in DEUTSCHLAND leben will hat sich an unsere Gesetze zu halten. Wir zwingen Niemanden bei uns zu leben dem unsere Sitten, Gebräuche und die daraus entstandenen allgemeingültigen Gesetze nicht gefallen. Wir schreiben auch anderen Staaten nicht vor wie sie zu leben haben. Das nennt man TOLERANZ und das Gleiche erwarten wir auch in Bezug auf unser souveränes Land!

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    • Posted by Suum Cuique on 27. Juli 2012 at 7:04

      „Ausnahmslos Jeder, der in DEUTSCHLAND leben will hat sich an unsere Gesetze zu halten.“
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      – Das ist ein Grundsatz der Rechtsordnung und hat mit dem GG nur mittelbar etwas zu tun. Juristisch versteht man darunter das ‚objektive Recht‘. Die Ansprüche, die bestimmte Religionen nun daraus mit Verweis auf die Religionsfreiheit ableiten, nennt man ’subjektives Recht‘. Beide Begriffe sind keine Gegensätze. Im Gegenteil, sie ergänzen einander. Den Rechtsansprüchen, die über das ’subjektive Recht‘ gestellt werden, kann man im Sinne einer Rechtsargumentation jedenfalls auf diesem Weg nicht erfolgreich entgegentreten.
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      „… das Gleiche erwarten wir auch in Bezug auf unser souveränes Land!“
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      – Art.139 GG bestätigt ausdrücklich, auch in der letzten Neufassung des GG von 2010, daß die BRD kein souveränes Land ist. Kontrollratsgesetze der Alliierten z. B. stehen nach wie vor explizit über dem Grundgesetz. Allein aus diesem Sachverhalt ist unzweideutig abzuleiten, daß die Bundesrepublik nicht souverän ist.

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  2. Posted by Suum Cuique on 26. Juli 2012 at 16:58

    „Religion ist Privatsachen und hat seine Grenzen, wenn sie nicht mehr die säkulare Gesellschaft achtet.“

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    – Tatsächlich ist die Bundesrepublik in Sachen Säkularisierung wohl am weisten in Europa fortgeschritten. Aber gerade dieser Umstand ist es, der es einer alles andere als abendländischen Religion ermöglicht, in das geist- und emotionslose Vakuum dieser Republik zu stoßen. Die „Grenzen der säkularen Gesellschaft“ werden dabei nicht beachtet. Warum auch?

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    “Es ist eine Religionspolitik zu entwickeln, die der Vielfalt in Deutschland und weltweit gerecht wird. Sie soll helfen, die Staaten weltweit zur Heimat all ihrer Bürger zu machen, ganz gleich ob sie Christen, Muslime, Hindu, Buddhisten, Juden, Nichtreligiöse oder Anhänger anderer Bekenntnisses sind.”

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    – Eine „Heimat von vielen“ ist die Heimat von niemandem. Die glaubensstärkste Kraft besetzt in diesem herrenloses Gebiet geistiges Niemandsland und macht es ihren Anhängern zur Heimat.

    „Der Herr hat uns das ganze Land ausgeliefert; alle Bewohner des Landes vergehen aus Angst vor uns.“ (Joschua 2,24)

    Glaube versetzt Berge, der rein säkulare Staat bestenfalls das letzte Hemd seiner Untertanen.

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