Von streng historischer Terminologie bis zum substanzlosen Schimpfwort?


Wenn es um die Diffamierung und Denunzieren von Deutschen geht, die sich ihre eigene Meinung bewahrt haben,  die in der bunten Republik nicht mitschwimmen wollen, die zudem noch Heimattreue und Patriotismus als positive Eigenschaft ansehen, ist scheinbar jedes Mittel recht. Ein offener Gesprächskreis, der im Wirtshaus zur Post, darüber kontrovers diskutiert, der sollte aufpassen, ob nicht der moderne Stasispitzel am Nebentisch sitzt. Eine „zivilgesellschaftliche Denunziantenmafia“ maßt sich an, Repressionen auszuüben, wenn die Meinung des Nachbarn nicht konform ist. Plötzlich nennt dich ausgerechnet ein Mitglied der SED Nachfolgeorganisation einen Rechtsradikalen, Rechtsextremisten oder gar „modernen Nazi“ in einem Leserbrief der Lokalzeitung. Ziel ist die totale Diskreditierung deiner Person, im Beruf, beim Arbeitgeber, in den Vereinen, in der Kirche, in der Nachbarschaft, im Freundes- und Bekanntenkreis. Sie meinen so etwas gibt es nicht, vielleicht höchstens nur noch vereinzelt in den neuen Bundesländern, nicht aber in Bayern. Sie irren sich. Ganz konkret betroffene Personen stellten Strafanzeige wegen Beleidigung und erhielten diesen Brief vom Oberstaatsanwalt. Diese öffentliche Beleidigung ist durch Meinungsfreiheit geschützt. Damit erhält der Denunziant Narrenfreiheit, der Geschädigte ist nahezu vogelfrei. Wir schreiben das Jahr 2012. Diese Auffassung eines Vertreters der bayerischen Justiz sollte aber dennoch niemanden einschüchtern, unsere Demokratie hat es verdient für die Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch in Bayern zu streiten. Diese übelste Waffe der Diffamierung scheint aber jetzt überall in Europa angewandt zu werden, selbst gegen unsere Bundeskanzlerin. Deshalb finden wir es doch interessant einen Teilausschnitt des Schreibens der Landshuter Staatsanwalt in den Zusammenhang der Proteste in Griechenland gegen Frau Merkel zu stellen.

      

6 responses to this post.

  1. Posted by emk on 10. November 2012 at 18:42

    Schaut bei http://www.dewion24.de/?page_id=3673 nach, damit Ihr wisst woher der Wind weht.Die Hetze der Immigranten – wenn sie Migranten wären, würden sie ja weiterziehen – ist inzwischen ungeheuerlich und sie tun ja inzwischen so als hätten sie uns schon im Sack . Diese Hoffnung sollen sie sich gefälligst abschminken.

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  2. Posted by wana on 11. Oktober 2012 at 18:22

    (Ein offener Gesprächskreis, der im Wirtshaus zur Post, darüber kontrovers diskutiert, der sollte aufpassen, ob nicht der moderne Stasispitzel am Nebentisch sitzt. Eine “zivilgesellschaftliche Denunziantenmafia” maßt sich an, Repressionen auszuüben, wenn die Meinung des Nachbarn nicht konform ist. )

    Mal eine dumme Frage,wo ist der Unterschied zur Westzone (BRD)?

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  3. Posted by Suum Cuique on 10. Oktober 2012 at 20:40

    Juristisch handelt es sich in diesem Fall um sogenannte „Schmähkritik“. Für den Betroffenen ist es da meist wenig hilfreich, sich mittels einer Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zu wehren. In der Rechtspraxis ist es so, daß Staatsanwaltschaften praktisch automatisch bei Beleidigungsklagen Verfahrenseinstellung betreiben. Die Strafanzeige ist hier ein Weg, der dem Geschädigten kaum etwas bringt.

    Es gibt andere und auch wirkungsvollere zivilrechtliche Möglichkeiten.
    Grundsätzlich ist dabei zu beachten:
    Das Recht der persönlichen Ehre schützt den Einzelnen vor Kritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (so genannter Schmähkritik, vgl. BVerfG, 25.02.93, Az. 1 BvR 153/93 – Böll), Beleidigungen, Formalbeleidigung (Begleitumständen einer eigentlich wahren Tatsachenbehauptung) und die Erwähnung in ehrverletzendem Zusammenhang.

    Dem Betroffenen stehen bei Rechtsverletzungen am Recht der persönlichen Ehre und des Ansehens, regelmäßig Abwehransprüche in Form des Unterlassungsanspruchs, des Widerrufs, der Gegendarstellung und gegebenenfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu.

    Man muß den Staatsanwaltschaften zugute halten, daß sie bei der in diesen Fällen fast automatischen Verfahrenseinstellung aus Vernunftgründen handeln. Würden sie regelmäßig solche Fälle behandeln, könnte man sie damit geradezu lahmlegen. Lediglich wenn der so Beleidigte Opfer oder Nachfahre von Opfern nationalsozialistischer Gewalt ist, sieht die Sache hier unter Umständen anders aus.
    Gewöhnliche Beileidungsklagen verhandelt ansonsten heute nur noch das Königlich Bayerische Amtsgericht – im Fernsehen. Viel mehr gab’s in der Prinzregentenzeit auch nicht an Kriminalität – glückliche Zeiten!

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