Wenn eine Parteiorganisation zu Gewalttaten aufruft oder sich mit anderen Gewalttätern solidarisiert, dann ist das verfassungswidrig und auch eindeutig kriminell. Diese Organisation erfüllt den Tatbestand eines Verbotsgrundes. Der Verfassungsschutz muß die „Grüne Jugend“ in seine Berichte aufnehmen und beobachten. Auch der übergeordnete Verband, also hier der Grüne Kreisverband Göttingen, macht sich schuldig, wenn er nicht konsequent gegen diese Verfassungsfeinde in seinen eigenen Reihen vorgeht. Es gibt nur ein Mittel, klare Trennung durch Ausschluß. Tut er das nicht, ist er selbst verfassungswidrig. Das gilt erst recht für den prominenten Vorzeigegrünen Trittin, der mit dem klaren Anspruch Vizekanzler und Minister zu werden, zur Wahl antritt. Seine Stellungnahme, die er über Twitter verteilt, reicht nicht. Die Bürger haben Angst, wenn er an der Macht ist, daß dann Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiter eingeschränkt werden, nicht nur in Göttingen. Trittin twittert zu den Vorwürfen!
Interessant ist die heuchlerische Stellungnahme der Grünen Jugend, nachdem sie heftiger, berechtigter öffentlicher Kritik ausgesetzt ist, sinngemäß: „Wir solidarisieren uns mit allen Linksextremen und stehen dazu Versammlungen anderer Parteien zu verhindern, aber wir bleiben friedlich im Hintergrund. Was können wir dafür, wenn andere uns mißverstehen, Sachbeschädigungen an Häusern und Autos vornehmen, Drohungen aussprechen und auch Polizisten angreifen? Versammlungen von Parteien, die wir selbst als rechts einstufen, müssen verhindert werden!“
Aber wir wollen unseren Leser wieder das Urteil selbst überlassen. Es ist auch ein Bild über den grünen Wahlkreis von Trittin, der auszieht, Vizekanzler und Minister zu werden. Die Ausreden der Grünen Jugend!
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