Archive for 15. August 2013

Eine Partei, die zu Gewalt aufruft, erfüllt den Tatbestand des Verbots


Wenn eine Parteiorganisation zu Gewalttaten aufruft oder sich mit anderen Gewalttätern solidarisiert, dann ist das verfassungswidrig und auch eindeutig kriminell. Diese Organisation erfüllt den Tatbestand eines Verbotsgrundes. Der Verfassungsschutz muß die „Grüne Jugend“ in seine Berichte aufnehmen und beobachten. Auch der übergeordnete Verband, also hier der Grüne Kreisverband Göttingen, macht sich schuldig, wenn er nicht konsequent gegen diese Verfassungsfeinde in seinen eigenen Reihen vorgeht. Es gibt nur ein Mittel, klare Trennung durch Ausschluß. Tut er das nicht, ist er selbst verfassungswidrig. Das gilt erst recht für den prominenten Vorzeigegrünen Trittin, der mit dem klaren Anspruch Vizekanzler und Minister zu werden, zur Wahl antritt. Seine Stellungnahme, die er über Twitter verteilt, reicht nicht. Die Bürger haben Angst, wenn er an der Macht ist, daß dann Meinungs- und Versammlungsfreiheit weiter eingeschränkt werden, nicht nur in Göttingen.  Trittin twittert zu den Vorwürfen!

Interessant ist die heuchlerische Stellungnahme der Grünen Jugend, nachdem sie heftiger, berechtigter öffentlicher Kritik ausgesetzt ist, sinngemäß: „Wir solidarisieren uns mit allen Linksextremen und stehen dazu Versammlungen anderer Parteien zu verhindern, aber wir bleiben friedlich im Hintergrund. Was können wir dafür, wenn andere uns mißverstehen, Sachbeschädigungen an Häusern und Autos vornehmen, Drohungen aussprechen und auch Polizisten angreifen? Versammlungen von Parteien, die wir selbst als rechts einstufen, müssen verhindert werden!“

Aber wir wollen unseren Leser wieder das Urteil selbst überlassen. Es ist auch ein Bild über den grünen Wahlkreis von Trittin, der auszieht, Vizekanzler und Minister zu werden. Die Ausreden der Grünen Jugend!

Helden werden gesucht


Heute machen wir mal Werbung für die SPD, denn eine gute Idee ist auch dann eine, wenn sie von den Sozis kommt. Respekt den Genossen! Noch gestern war der Held verpönt, jetzt ruft die Parteizeitung Vorwärts zum selbstlosen Heldentum auf. Die Tapfersten sollen mit einem Orden auf einer großen Parteiveranstaltung geehrt werden. Das ist doch was, da machen wir gleich mit oder? Vorwärts Kameraden!

Der vorwärts sucht Helden

Nur ein Spiel, Atombomben über Berlin?


Hemmungslos? Nur eine neue Perversion auf dem virtuellen Markt der Spiele, für jeden Deppen zugängig und ein gutes Geschäft des Herstellers zudem? Nein, das sind auch militärische Planspiele. Darüber berichten die Deutsch-Wirtschafts-Nachrichten (DWN), wir zitieren wörtlich:

„Eine australische Firma hat eine Handy-App entwickelt, die Atombomben simuliert. Grundlage ist der Kartendienst von Google. Noch beschränken sich die militärischen Fantasien auf Spiele. Doch das Pentagon finanziert die Internet-Konzerne massiv mit Steuergeldern. Google ist einer der wichtigsten Dienstleister der US-Rüstungsindustrie geworden.“

Hier können Sie den ganzen Text bei DWN lesen. Wir empfehlen unseren Lesern ohnehin einen täglichen Blick auf diese Nachrichten, dann sind Sie wenigstens einigermaßen informiert.  DWN: Unternehmen simuliert Atombomben auf Berlin!

Drohnen über Norwegen sind im nationalen Interesse


Drohnen über Norwegen sind im nationalen Interesse. Wir erweitern diese Fundsache und stellen die Frage, wann werden wir alle verchippt? Diese Frage stellt sich durchaus in diesem Kontext, heute noch nicht, aber vielleicht kommt diese „Wohltat“ für die Menschen schneller als wir denken. Klicken Sie den lesenswerten Aufsatz von Gerhard Bauer an.

Für Hunde gibt es die Zwangsverchippung in einigen Bundesländern schon gesetzlich geregelt. Wir berichteten darüber bereits unter dem Titel: Was kommt nach dem zwangsverchippen Hund?