Stoppt die Frühsexualisierung unserer Kinder! Morgen 15.11. in Dresden


Stoppt die Frühsexualisierung unserer Kinder! Morgen 15.11. in Dresden. Fundsache bei COMPACT, Elsässer Blog. Für Eltern ist es kaum zu ertragen, was in unseren Schulen unterrichtet und unseren Kindern zugemutet wird. Morgen findet gegen diesen perfiden Unterricht auch in Dresden eine Demonstration statt.

Leseprobe COMPACT (Zitat):

….Wollen Sie, dass Zehnjährige vom Lehrer zum Kondomkaufen geschickt werden? Dass sie im Unterricht “Pornokompetenz” lernen und entsprechende Porno-Filme anschauen? Wollen Sie, dass Zwölfjährige die Definition von Gang Bang und Darkroom lernen? Dass Sexualexperten ohne Beisein des Lehrers auf die Kinder losgelassen werden? Wollen Sie, dass Eltern verhaftet werden, die ihre Kinder, deren Wunsch entsprechend, aus dem Sexualkundeunterricht abmelden?

Das passiert bereits in verschiedfenen Bundesländern! Trendsetter sind Berlin, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Dagegen richtet sich die Demonstration am morgigen Samstag von “Besorgte Eltern e.V.” in Dresden (14 Uhr, ab Semperoper), auf der auch ich eine Rede halten werde. Jetzt heißt es Flagge zeigen!……

2 responses to this post.

  1. Posted by Gerhard Bauer on 15. November 2014 at 8:51

    Ich habe Volker Beck von den Grünen vor einigen Jahren geschrieben und ihn nach den Gründen seiner einstmaligen Befürwortung von Sex mit Kindern (mit welch Sauereien man sich da befassen muss, ein Armutszeugnis für diese Republik) gefragt.
    Ganz Politiker antwortete er, ihm sei es nur um das Kindeswohl gegangen und er stützte sich damals auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse.

    Welchen Charakter, welche Neigung, welche persönliche Einstellung muss man haben, wenn man solch „wissenschaftliche“ Erkenntnisse für bare Münze nimmt und schutzlose Kinder des rechtlichen Schutzes beraubt?

    Hier kann man nachlesen, was Beck damals betrieb:
    http://deutscheseck.wordpress.com/2012/04/08/hassmail-an-volker-beck-die-grunen/

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  2. Posted by Gerhard Bauer on 15. November 2014 at 8:45

    Wie schon desöfteren angeregt, die betroffenen Eltern oder auch entsprechende Verbände müssen Anzeige erstatten oder Gerichtsverfahren anstrengen.
    Hierzu Wikipedia:
    „…Beim sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff ist das Wort „Missbrauch“ von zentraler Bedeutung: Sexueller Missbrauch eines Kindes bedeutet stets eine Verletzung seiner ungestörten Gesamtentwicklung durch vorzeitige sexuelle Erlebnisse; dadurch wird die Entwicklung seiner sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit gestört. Im deutschen Recht beispielsweise wird die Einwilligungsfähigkeit eines Kindes in sexuelle Handlungen, mithin seine sexuelle Autonomie, generell verneint. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmung sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft….“

    § 176
    Sexueller Mißbrauch von Kindern

    (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

    (3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
    1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
    2. ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, soweit die Tat nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 mit Strafe bedroht ist,
    3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
    4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

    (5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

    (6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.

    http://dejure.org/gesetze/StGB/176.html

    Prozess um Prozess muss geführt werden, Anzeigen gegen alle beteiligten Personen.
    Verbände, kirchliche Organisationen und Eltern sind hierzu aufgefordert.

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