Es ist doch gut, daß nicht nur Politiker, sondern auch „Wissenschaftler“ Genpflanzen in unsere Umwelt aussetzen wollen. Dann ist als nächstes der Genmensch dran. Daran wird, wie Eulenfurz hier erahnt, bereits mit Nachdruck gearbeitet.
28 Mär
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Posted 28. März 2014 by rundertischdgf in Deutschland. 2 Kommentare
Es ist doch gut, daß nicht nur Politiker, sondern auch „Wissenschaftler“ Genpflanzen in unsere Umwelt aussetzen wollen. Dann ist als nächstes der Genmensch dran. Daran wird, wie Eulenfurz hier erahnt, bereits mit Nachdruck gearbeitet.
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Posted by Suum Cuique on 28. März 2014 at 14:53
„Es ist zwar immer schön, wenn Andersbegabte in einer Behindertenwerkstatt einer sinnfreien Beschäftigung nachgehen können. Aber muß es ausgerechnet die Humboldt-Universität sein?“
—
– Warum nicht? In die deutsche Wissenschaftsgeschichte ging diese Universität mit einen anderen Namen ein, mit dem ihres königlichen Stifters: „Friedrich-Wilhelms-Universität“.
Ob die Gebrüder Wilhelm und Alexander von Humboldt mit der sozialistischen Umbenennung einverstanden gewesen wären, kann anhand ihres hinterlassenen Schrifttums mit Fug und Recht bezweifelt werden.
Die sozialistische Umbenennung hatte indessen ein rein ideologisches Motiv. Keine Erinnerung an jenen preußischen König, der durch zahlreiche Reformen die Grundlage des modernen Staatsgedankens schuf, in der die Wissenschaft einen hohen Stellenwert, aber eben nur einen unter vielen, hatte. Freiheit der Wissenschaft bedingte zunächst einmal Schaffung der Freiheit an sich, der Herausformung einer staatsbürgerlichen Gesinnung, deren Grundlage in Preußen der monarchische Staat und keine sozialistische Ideologie war. So verstand nicht zuletzt auch Wilhelm von Humboldt sein Wirken.
In einer Ehe aus Wissenschaft und Ideologie hingegen verkommt die Wissenschaft, wird zum gedemütigten und geknechteten Opfer der Ideologie. Das Ergebnis ist „AG Feministisch Sprachhandeln der Humbold-Universität Berlin” (ist der Schreibfehler irgendwie beabsichtigt?).
Die Verfassung für die BRD, das „Grundgesetz“ ist jedenfalls hier eindeutig:
Art. 5 Abs. 3: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Die „AG Feministisch Sprachhandeln der Humbold-Universität Berlin” kann man getrost als in Treue zur Verfassung stehend bezeichnen. Was will man mehr? Alles andere ist als organischer Bestandteil der herrschenden Ideologie, der „Freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ zu verstehen.
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Posted by Retrograde Sinopessen on 28. März 2014 at 13:20
Muharharhar! Muhaharha! Muharrharrhar!
OH. MEIN. GOTT.
Kann man eigentlich Schmerzensgeld einklagen wegens Fremdschämen oder sowas?
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